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Änderung des Anhangs 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber

Änderung des Anhangs 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber
Al-Qaïda und den Taliban und des Anhangs 2 der Verordnung über
Massnahmen gegenüber Sierra Leone

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat den Anhang 2 der
Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit
Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den
Taliban sowie den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber
Sierra Leone geändert. Diese Anpassungen stehen im Zusammenhang mit
entsprechenden Beschlüssen der UNO und treten am 15. November 2004 in
Kraft.

Die Namen einer natürlichen Person sowie von drei Gruppierungen wurden
neu in den Teil C (Liste der natürlichen Personen, welche mit der
«Al-Qaïda» in Verbindung gebracht werden) beziehungsweise in den Teil D
(Liste der Organisationen, welche mit der «Al-Qaïda» in Verbindung
gebracht werden) des Anhanges 2 der Al-Qaïda/Taliban-Verordnung
aufgenommen.

Der Anhang 2 enthält die Namen derjenigen Personen und Organisationen,
welche vom Rüstungsmaterialembargo, einer Ein- und Durchreisesperre in
und durch die Schweiz sowie von Finanzsanktionen betroffen sind.
Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder
Kenntnisse über wirtschaftliche Ressourcen haben, von denen anzunehmen
ist, dass sie von den Finanzsanktionen betroffen sind, müssen diese dem
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) unverzüglich melden. Bisher
sind dem seco aufgrund dieser Finanzsanktionen 82 Konten mit rund 34
Millionen Schweizer Franken gemeldet worden.

Gleichzeitig wurden 16 Namen aus dem Anhang 2 der Sierra
Leone-Verordnung gestrichen. Die in dieser Namenliste erwähnten
Personen sind von einer Ein- und Durchreisesperre in und durch die
Schweiz betroffen.

Die genannten Verordnungstexte und Verordnungsanhänge sind auf der
Internetseite des seco einsehbar (www.seco.admin.ch - Aussenwirtschaft
- Sanktionen / Embargos - Sanktionsmassnahmen).

Roland E. Vock, seco
Exportkontrollen und Sanktionen
Tel. 031 324 07 61