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EU-Osterweiterung: Weiterhin Zollpräferenzen für Agrarprodukte

EU-Osterweiterung: Weiterhin Zollpräferenzen für Agrarprodukte

Der Bundesrat hat am 12. November 2004 die Freihandelsverordnung
zwischen der Schweiz und der EU geändert. Damit werden Zollpräferenzen,
welche die Schweiz den neuen EU-Mitgliedstaaten vor deren Beitritt
gewährt hat, auf die erweiterte EU ausgedehnt.

Infolge des EU-Beitritts am 1. Mai 2004 kündigten die acht neuen
mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten ihre Freihandelsabkommen
mit der Schweiz. Sie wenden seit dem Beitritt die gemeinsame
Aussenhandelspolitik der EU an. Bei einigen Agrarprodukten und
verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten entfielen dadurch bisherige
Zollpräferenzen im Handel mit der Schweiz.

Die Schweiz und die EU einigten sich am 19. Mai 2004, die Präferenzen
zwischen der Schweiz und den neuen Mitgliedstaaten im bisherigen Rahmen
zu bewahren. Deshalb werden die in den ehemaligen EFTA-Abkommen
vereinbarten Präferenzen in die entsprechenden Abkommen zwischen der
Schweiz und der EU übertragen.

Mit der Inkraftsetzung der vorliegenden Verordnungsänderung auf den 15.
November 2004 setzt die Schweiz zeitgleich mit der EU die
entsprechenden Zollpräferenzen vorläufig autonom und rückwirkend auf
den 1. Mai 2004 in Kraft. Die EU gewährt ihrerseits der Schweiz neue
Konzessionen für Mastrinder, Triebzichorien und
Nahrungsmittelzubereitungen.

Die Zollpräferenzen werden zu einem späteren Zeitpunkt ins
Agrarabkommen von 1999 (bilaterale Abkommen I) und das
Freihandelsabkommen von 1972 integriert und damit völkerrechtlich
verankert.

Der Vollzug erfolgt durch die Eidgenössische Zollverwaltung.

seco,
 Thomas Roth,
 Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
 Tel. 031 324 08 24

 Oberzolldirektion,
 Daniel Wagner,
 Tel. 031 322 62 09 und

 Patrik Ackermann
 Tel. 031 323 38 56