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Fluglärm: Für ein konstruktives Gesprächsklima

Medienmitteilung

Fluglärm: Für ein konstruktives Gesprächsklima

Die Probleme rund um das Betriebsregelement des Flughafens Zürich sollen im
Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Koordinations-Prozesses gelöst werden. Es
liegt im Interesse aller Beteiligten, dass möglichst bald Planungs- und
Rechtssicherheit herrscht. Voraussetzung dafür ist indessen ein
konstruktives Gesprächsklima. Im Hinblick auf die morgen Samstag in Bern
stattfindenden Demonstration gegen die Südanflüge werden erneut unrichtige
Behauptungen verbreitet. Das UVEK ruft deshalb verschiedene Sachverhalte in
Erinnerung:

·         Der Bund hat im Sommer 2003 unter dem massiven Druck der Deutschen
Verordnung auf Antrag des Flughafens Zürich wiederholt Änderungen des
Betriebsreglements mit den Südanflügen und vermehrten Ostanflügen genehmigen
müssen. Dies erfolgte teilweise in einem abgekürzten Verfahren, aber stets
unter Einhaltung aller rechtsstaatlichen und demokratischen Spielregeln.
Ohne dieses Vorgehen wäre es am Flughafen Zürich zu verheerenden
Betriebsunterbrüchen gekommen.
·
·         Auch mit dem Protokoll von Bonn wurden die in der Deutschen
Verordnung vorgesehenen Einschränkungen der Anflüge über süddeutsches Gebiet
so etappiert, dass  Betriebsausfälle in Zürich verhindern werden konnten. Es
gelang damit, grössten wirtschaftlichen Schaden vom Flughafen Zürich und der
swiss abzuwenden.
·
·         Das Protokoll hielt zudem fest, dass Deutschland bei der
Handhabung der Flugsicherung über süddeutschem Gebiet einzubeziehen ist.
Damit konnte die Rückübernahme der Flugsicherung durch Deutschland auf
seinem Gebiet verhindert werden. Eine weitergehende Mitsprache Deutschlands,
etwa bei Entscheiden über den Betrieb des Flughafens, stand nie zur
Diskussion.
·
·         Mit dem jetzt anlaufenden SIL-Prozess hat der Bund den Rahmen
geschaffen, der die Prüfung aller technisch machbaren Varianten für den
künftigen Betrieb des Flughafens Zürich unvoreingenommen ermöglicht.
·
·         Die Abklärungen für die Machbarkeit des gekröpften Nordanflugs
werden von Skyguide und dem Flughafen Zürich in Abstimmung mit dem BAZL
vorangetrieben. Diese Arbeiten an einem nicht zertifizierten, weltweit neuen
Anflugverfahren sind indessen sehr aufwändig. Die Einführung eines
gekröpften Nordanflugs wird Gegenstand der Koordinationsgespräche zum
Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) sein.

Bern, 12.11.2004

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst