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Konzentration des Lufttransportdienstes des Bundes: Änderung der Verordnung über den Militärflugdienst

3003 Bern, 10. November 2004

Medieninformation

Konzentration des Lufttransportdienstes des Bundes: Änderung der Verordnung
über den Militärflugdienst

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung über den Militärflugdienst
geändert. Hintergrund ist die am 19. Dezember 2003 von der Landesregierung
beschlossene Fusionierung der Lufttransportdienste des Bundes.

Der Bundesrat hatte im Dezember 2003 beschlossen, die Lufttransportdienste
des Bundes zu fusionieren. Sie waren bis anhin sowohl vom Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) im Rahmen des "Service de Transport Aérien de la
Confédération" (STAC) als auch von der Luftwaffe im Rahmen des
Lufttransportdienstes (LTD) mit jeweils eigenen Mitteln durchgeführt worden.
Künftig ist die Luftwaffe mit der Durchführung dieses Dienstes (neu
Lufttransportdienst des Bundes, LTDB) beauftragt.

Die Fusion der beiden Lufttransportdienste bedingt eine Änderung der
Militärflugdienstverordnung. Mit der Revision wird sichergestellt, dass
Piloten, die bisher beim STAC des BAZL gearbeitet haben, neu auch für Flüge
des LTDB mit Luftfahrzeugen der Luftwaffe eingesetzt werden können. Weitere
Anpassungen der rechtlichen Grundlagen sind auf Departementsstufe
erforderlich (Verordnung des VBS über die Angehörigen des militärischen
Flugdienstes, Flugzulagenverordnung VBS).

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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