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Anpassung der Sportförderungsverordnung

3003 Bern, 10. November 2004

Medieninformation

Anpassung der Sportförderungsverordnung

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Änderung der Verordnung über die Förderung
von Turnen und Sport gutgeheissen. Die Änderungen betreffen den Bereich
Jugend + Sport sowie das Beitragsverfahren bei der Durchführung von
Sportanlässen von weltweiter und gesamteuropäischer Bedeutung in der
Schweiz.

Das Reformprojekt J+S-2000 wurde per 1.1.2003 in Kraft gesetzt. Nach der
zweijährigen Umsetzungsphase sind nun Anpassungen auf gesetzlicher Ebene
notwendig geworden. Diese betreffen in erster Linie organisatorische
Massnahmen. Zudem wurde in Anpassung an das Bundesgesetz vom 19. Dezember
2003 über das Entlastungsprogramm 03 der allgemeine Förderungsbeitrag an die
Kantone im Bereich J+S gestrichen. Dadurch werden ca. 5,3 Mio. Franken
jährlich eingespart.

Für die Unterstützung von internationalen Sportanlässen können Beiträge des
Bundes neu nicht nur als Defizitgarantien, sondern in besonderen Fällen als
Finanzierungsbeiträge ausgerichtet werden. Damit kann den besonderen
Verhältnissen bei der Vorbereitung und Durchführung von Anlässen situativ
besser Rechnung getragen werden.
Die Änderung der Verordnung hat keine finanziellen Mehrbelastungen für den
Bund zur Folge.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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