Bern, 10.11.2004. Das neue Bundesgesetz über die verdeckte Ermitt-lung
tritt Anfang 2005 in Kraft. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die
Verordnung mit den notwendigen
Vollzugsvorschriften zum Bundesgesetz verabschiedet und ebenfalls auf den 1.
Januar 2005 in Kraft gesetzt.
Die verdeckte Ermittlung ist ein
Instrument der Strafverfolgungsbehörden. und hat zum Zweck, mit Angehörigen der
Polizei, die nicht als solche erkennbar sind, in das kriminelle Umfeld
einzudringen und damit zur Aufklärung von besonders schweren Straftaten
beizutragen.
Mit
Beschluss vom 26. Februar 2004 hatte der Bundesrat das Inkrafttreten des
Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung (BVE) auf den 1. Janu-ar 2005
festgelegt. Das Gesetz regelt den Einsatz der verdeckten Ermitt-lerinnen und
Ermittler in Strafverfahren des Bundes und der Kantone. Es beschränkt den
Einsatz dieser speziellen Form des Polizeieinsatzes auf besonders schwere
Straftaten, die in einem Deliktkatalog abschliessend aufgeführt sind. Der
Einsatz muss verhältnismässig sein, das heisst, er ist nur möglich, wenn andere
Untersuchungshandlungen erfolglos waren, beziehungsweise aussichtslos wären.
Zudem ist für den Einsatz eine richterliche Genehmigung
erforderlich.
Weitere
Auskünfte:
Urs
Bartetzko, Chef Rechtsdienst fedpol, Tel 031 324 93 31