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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 10.11.2004. Das neue Bundesgesetz über die verdeckte Ermitt-lung tritt Anfang 2005 in Kraft. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Verordnung mit den notwendigen Vollzugsvorschriften zum Bundesgesetz verabschiedet und ebenfalls auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt.

 

Die verdeckte Ermittlung ist ein Instrument der Strafverfolgungsbehörden. und hat zum Zweck, mit Angehörigen der Polizei, die nicht als solche erkennbar sind, in das kriminelle Umfeld einzudringen und damit zur Aufklärung von besonders schweren Straftaten beizutragen.

 

Mit Beschluss vom 26. Februar 2004 hatte der Bundesrat das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung (BVE) auf den 1. Janu-ar 2005 festgelegt. Das Gesetz regelt den Einsatz der verdeckten Ermitt-lerinnen und Ermittler in Strafverfahren des Bundes und der Kantone. Es beschränkt den Einsatz dieser speziellen Form des Polizeieinsatzes auf besonders schwere Straftaten, die in einem Deliktkatalog abschliessend aufgeführt sind. Der Einsatz muss verhältnismässig sein, das heisst, er ist nur möglich, wenn andere Untersuchungshandlungen erfolglos waren, beziehungsweise aussichtslos wären. Zudem ist für den Einsatz eine richterliche Genehmigung erforderlich.

 

Weitere Auskünfte:

Urs Bartetzko, Chef Rechtsdienst fedpol, Tel 031  324 93 31