Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat befürwortet Bundesgesetz über Familienzulagen


Der Bundesrat äusserte sich zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die
Familienzulagen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des
Nationalrates (SGK-N). Der Entwurf fordert Kinderzulagen von mindestens 200
Franken pro Kind und Monat und Ausbildungszulagen von mindestens 250
Franken. Bezugsberechtigt sind Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende sowie
Nichterwerbstätige. Für Nichterwerbstätige können die Kantone
Einkommensgrenzen festlegen. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich eine
Harmonisierung der Familienzulagen. Er spricht sich nicht für eine bestimmte
Höhe der Zulagen aus, äussert aber Bedenken gegen eine Lösung, die zu einer
Mehrbelastung der Wirtschaft führt.

Das von der SGK-N vorgeschlagene Gesetz geht auf die parlamentarische
Initiative Fankhauser aus dem Jahre 1991 zurück. Es soll der Volksinitiative
"Für fairere Kinderzulagen" der Gewerkschaft TravailSuisse als indirekter
Gegenvorschlag gegenübergestellt werden. Die Volksinitiative, welche
monatliche Kinderzulagen von mindestens Fr. 450.- vorsieht, wird vom
Bundesrat und von der SGK-N abgelehnt.

Kernpunkte der Vorlage zu einem Bundesgesetz über Familienzulagen

·         Kinderzulagen von mindestens 200 Franken pro Kind und Monat und
Ausbildungszulagen von mindestens 250 Franken. (Kinder von 0 bis 16 Jahren -
Jugendliche in Ausbildung von 16 bis 25 Jahre)

·         Anspruch auf Familienzulagen für alle Erwerbstätigen -
Selbständigerwerbende eingeschlossen. Der Entwurf weitet den Bezügerkreis
erstmals auf Selbständigerwerbende aus, ohne Einkommensgrenze.
Nichterwerbstätige erhalten ebenfalls Zulagen, sofern die von den Kantonen
allenfalls festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese
Einkommensgrenzen dürfen nicht tiefer sein als diejenigen für die
Kleinbauern nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen in der
Landwirtschaft. Teilerwerbstätigkeit reduziert die Höhe der Zulagen nicht.

·        Arbeitgeber und Selbständigerwerbende haben sich einer
Familienausgleichskasse anzuschliessen. Die Leistungen werden durch Beiträge
der Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden auf den Einkommen finanziert,
wobei die Kantone die Möglichkeit haben, auch für Arbeitnehmende eine
Beitragspflicht einzuführen.

·         Die Kantone legen die Anspruchsvoraussetzungen der Familienzulagen
für Nichterwerbstätige fest und finanzieren diese selbst. Sie können den
Anspruch von einer Einkommensgrenze abhängig machen. Familienzulagen für
Nichterwerbstätige richten sich z.B. an Einelternfamilien oder etwa an ein
nichterwerbstätiges Studentenpaar mit Kind.

Vom Gesetzesentwurf nicht betroffen sind die Familienzulagen für Kleinbauern
und landwirtschaftliche Arbeitnehmer, die weiterhin unter das Bundesgesetz
über die Familienzulagen in der Landwirtschaft fallen.

Finanzielle Auswirkungen

Die vorgesehene Mindestzulage von 200 resp. 250 Franken pro Monat bringt
Mehrkosten von jährlich 890 Millionen Franken. Heute belaufen sich die
Kosten auf rund 4'080 Millionen Franken pro Jahr. Der zusätzlich von
Arbeitgebenden (evtl. auch von Arbeitnehmenden) resp. Selbständigerwerbenden
zu leistende Finanzierungsanteil beträgt rund 690 Millionen Franken. Weitere
200 Millionen Franken wären von der öffentlichen Hand, d.h. mehrheitlich von
den Kantonen, zu tragen.

Haltung des Bundesrates

Art und Höhe der Familienzulagen sind heute in allen 26 Kantonen
unterschiedlich geregelt. Im Bereich der Teilzeiterwerbstätigen,
Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen bestehen Lücken. Der
Bundesrat unterstützt grundsätzlich eine Harmonisierung der Familienzulagen.
Damit können der Kreis der berechtigen Kinder, die Altersgrenzen, der
Begriff der Ausbildung und die Dauer des Anspruchs einheitlich geregelt
werden. Für die Fälle, in denen mehrere Personen für das gleiche Kind
Zulagen geltend machen können, kann eine gesamtschweizerisch gültige
Regelung geschaffen werden. Der Bundesrat  spricht sich nicht für eine
bestimmte Höhe der Zulagen aus, äussert aber Bedenken gegen eine Lösung, die
zu einer Mehrbelastung der Wirtschaft führt.

Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Wintersession 2004 (29.
November bis 17. Dezember) mit dem Entwurf zum Bundesgesetz über die
Familienzulagen befassen.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:            Tel. 031 322 91 47

                        Jost Herzog, Leiter der Zentralstelle für
Familienfragen

                        Bundesamt für Sozialversicherung

Beilagen:

·         Ergänzende Stellungnahme des Bundesrates

·         Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des
Nationalrates vom 8. September 2004

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV unter
www.bsv.admin.ch