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Herkunft des Stroms wird künftig deklariert

MEDIENMITTEILUNG

Herkunft des Stroms wird künftig deklariert

Der Bundesrat hat heute die Änderung der Energieverordnung (EnV)
verabschiedet. Ab 2006 werden Konsumentinnen und Konsumenten auf ihren
Stromrechnungen transparente Informationen über Art und Herkunft des von
ihnen bezogenen Stroms erhalten. Weiter enthält die revidierte EnV
Bestimmungen für eine gerechtere Verteilung der Mehrkosten aus der
Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Dank der Einführung neuer
Energieeffizienz-Klassen können Käuferinnen und Käufer besonders gute
Haushaltskühlgeräte mittels "energieEtikette"  wieder auf einen Blick
identifizieren. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

Zum Entwurf für die Revision der Energieverordnung (EnV) vom 7. Dezember
1998 fand von Juni bis August 2004 die Vernehmlassung statt. In seiner
heutigen Sitzung hat der Bundesrat im Wesentlichen die im
Vernehmlassungsentwurf enthaltenen Bestimmungen verabschiedet. Die Änderung
der Energieverordnung wird per 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Stromkennzeichnung

Die primären Ziele der Stromkennzeichnung sind der Schutz und die
transparente Information der Konsumentinnen und Konsumenten. Sie können ab
2006 auf ihren Stromrechnungen neben Angaben zum Stromverbrauch und Preis
auch ablesen, ob der Strom mit Wasserkraft, Kernenergie, Wind, Sonne, etc.
produziert wurde. Die Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhalten damit
eine wichtige Entscheidungshilfe für die Wahl eines bestimmten Stromprodukts
in die Hand. In einem zukünftigen offenen Markt, wie er im Entwurf des
Bundesgesetzes über die Stromversorgung (StromVG) vorgezeichnet ist, werden
Wahlfreiheit und transparente Information eine zentrale Bedeutung erhalten.
Bis dahin unterstützt die Stromkennzeichnung die Marketinganstrengungen
innovativer Energieversorgungsunternehmen im Bereich der "grünen
Stromprodukte". Die EU-Mitgliedstaaten sind bereits seit dem 1. Juli 2004
zur Stromkennzeichnung verpflichtet.

Einige der Vernehmlassungsteilnehmer haben geltend gemacht, dass die
Einführung der Stromkennzeichnung bis zu einer gesetzlichen Regelung der
Strommarktöffnung aufzuschieben sei. Der Bundesrat will jedoch die
Stromkennzeichnung im Interesse der Transparenz schon jetzt einführen. Das
Jahr 2005 dient als erstes Erhebungsjahr, so dass den Konsumentinnen und
Konsumenten im Jahr 2006 erstmals eine Stromdeklaration vorgelegt werden
kann. Mit der revidierten EnV werden in der Schweiz auch die
Herkunftsnachweise für Elektrizität aus erneuerbaren Energien
"offizialisiert", was insbesondere für die Vermarktung der schweizerischen
Wasserkraft im internationalen Stromhandel von Bedeutung ist.

Berechnungsmethode Strommix

Die Berechnungsmethode des europäischen Systems und die in der revidierten
EnV definierten Schweizer Lösung geht von der gesamthaft an die Endkunden
gelieferten Elektrizität aus ("Lieferantenmix"). Danach muss beispielsweise
ins Ausland verkaufte Wasserkraft bei der Stromdeklaration zuhanden der
Konsumentinnen und Konsumenten abgezogen werden.

Mehrkostenfinanzierung für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren
Energien

Artikel 7 des Energiegesetzes verpflichtet die Energieversorgungsunternehmen
(EVU) dazu, den von unabhängigen Produzenten aus erneuerbaren Energien
gewonnenen Strom abzunehmen. Die EVU werden dadurch mit Mehrkosten belastet,
die sich aus der Differenz zwischen dem garantierten Abnahmepreis von
durchschnittlich 15 Rappen pro Kilowattstunde und dem marktorientierten
Bezugspreis ergeben. Die Revision der Energieverordnung schafft nun einen
neuen Finanzierungsmechanismus für diese Mehrkosten. Bereits heute müssen
die inländischen Endverbraucher diese Mehrkosten in der Grössenordnung von
durchschnittlich 0,05 Rappen pro Kilowattstunde tragen. Bisher wurden EVU
und Endverbraucher in Regionen mit einer überproportional hohen
Stromeinspeisung von unabhängigen Produzenten (vorwiegend aus
Kleinwasserkraftwerken) überdurchschnittlich stark belastet. Mit dem neuen
Finanzierungsmechanismus werden die Mehrkosten solidarisiert, das heisst
gleichmässig auf alle Endverbraucher verteilt.

Neue Energieeffizienz-Klassen für Haushaltskühl-, Tiefkühl- und
Gefriergeräte

Seit dem 1. Januar 2002 muss der Energieverbrauch für verschiedene
Kategorien von Haushaltselektrogeräten deklariert werden. Die Vorschriften
zur so genannten "energieEtikette" wurden im Rahmen des Programms
EnergieSchweiz in Übereinstimmung mit EU-Rechtsakten erlassen. Die EU hat im
Juli 2003 ihre diesbezüglichen Vorschriften der technischen Entwicklung
angepasst. Mit der Änderung von Anhang 1.2 der Energieverordnung  wird das
schweizerische Recht an die Entwicklung in der EU angepasst.

Der Grossteil der Haushaltskühl-, Tiefkühl- und Gefriergeräte fällt heute
bereits in die Energieeffizienz-Klasse A. Durch die Einführung der zwei
neuen Energieeffizienz-Klassen A+ und A++ wird es wieder möglich, die besten
Geräte zu kennzeichnen. Ebenfalls angepasst wird die Berechnung des
Normverbrauchs der deklarierten Kühlgeräte.

Bern, 10. November 2004

UVEK Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskünfte:

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, Tel. 031 322 56 75 / 079 763 86
11

Martin Renggli, Leiter Abteilung Energiewirtschaft und -politik, Tel. 031
322 56 33