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Stiftung Fernstudien Schweiz, Brig vom Bund anerkannt

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 10. November 2004

Stiftung Fernstudien Schweiz, Brig vom Bund anerkannt

Der Bundesrat hat die Stiftung Fernstudien Schweiz als beitragsberechtigte
universitäre Institution im Sinn des Universitätsförderungsgesetzes
anerkannt.

Die Anerkennung der Stiftung im Sinn des Universitätsförderungsgesetzes
durch den Bundesrat gründet auf einer vom Organ für Akkreditierung und
Qualitätssicherung (OAQ) durchgeführten Evaluation und einer positiven
Stellungnahme der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK).

Auf Grund der vom OAQ definierten Standards kamen die Experten zum Schluss,
dass Fernstudien Schweiz im Bereich des universitären Fernunterrichts und
der Betreuung qualitativ hochstehende Leistungen erbringt, die das Angebot
der Hochschulen sinnvoll ergänzen. Das Lehrangebot sowie die Beratungs- und
Betreuungsdienste stellen einen bedeutenden Mehrwert für die schweizerische
Hochschullandschaft dar.

1992 gegründet, ist Fernstudien Schweiz ein Verbund der folgenden
Institutionen: Nationales Kompetenzzentrum und Studienzentrum, Brig;
Studienzentrum Pfäffikon SZ, Centre d'enseignement à distance, Sierre. Diese
Institutionen bieten Studiengänge etwa in den Bereichen Jus, Mathematik oder
Wirtschaftswissenschaften an, die von ausländischen Partner-Hochschulen
(Bsp. Fernuniversität Hagen) geführt werden.

Fernstudien Schweiz wurde seit 2002 gemäss Universitätsförderungsgesetz
provisorisch unterstützt. Ab 2005 werden die Bundesbeiträge im Rahmen eines
Leistungsauftrags gewährt.

Gemäss Universitätsförderungsgesetz (UFG) gelten als beitragsberechtigt
einerseits die kantonalen Universitäten. Das UFG sieht anderseits vor, dass
auch spezifische universitäre Institutionen permanent subventioniert werden
können. Bedingung für eine permanente Förderung ist die vorgängige
Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch das Organ für
Akkreditierung und Qualitätssicherung. Solche universitäre Institutionen
können ausnahmsweise dann während eines begrenzten Zeitraums auch vor einer
Überprüfung unterstützt werden, wenn die Schweizerische
Universitätskonferenz ein entsprechendes Gesuch gut heisst.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Isabella Brunelli, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Sektion
Universitätswesen, Tel. 031 322 96 64