Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Angebot an Deutschland für Einbezug in SIL-Prozess

Medienmitteilung

Angebot an Deutschland für Einbezug in SIL-Prozess

Bei der Suche nach tragfähigen Lösungen für den künftigen Betrieb des
Flughafens Zürich soll Deutschland beteiligt werden. Der Bund hat der
deutschen Seite ein entsprechendes Angebot gemacht. Die Art und Weise des
Einbezugs ist entgegen anders lautenden Medienmeldungen noch offen. Sie
hängt auch von der deutschen Bereitschaft ab, über das Anflugregime aus
Norden auf den Flughafen Zürich zu diskutieren.

Das UVEK hat nach dem Abbruch des Mediationsverfahrens entschieden, auf
Bundesebene den Prozess zur Bestimmung des künftigen Betriebs des Flughafens
Zürich im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)
weiterzuführen. Dieser SIL-Prozess war für die Dauer der Mediation sistiert
worden. Bundesrat Moritz Leuenberger wird am 9. November in Bern über
Ablauf, Teilnehmerkreis und Zeitbedarf für den Prozess orientieren.

Die Vertretung Deutschlands wie auch die Art des Einbezugs in den
SIL-Prozess ist derzeit noch völlig offen. Bundesrat Leuenberger hat
Deutschland schon mehrfach auf die wirtschaftlichen Nachteile der
einseitigen deutschen Verordnung hingewiesen und verlangt, dass die
Verordnung geändert werde. Eine Beteiligung deutscher Vertreter am
Entscheidungsprozess ist nur sinnvoll, wenn Deutschland auch bereit ist,
über die Flugbetriebseinschränkungen zu diskutieren.

Die Schweiz wird Deutschland am 1. Dezember in Waldshut über den Ablauf des
SIL-Prozesses orientieren. Aufgrund dieser Veranstaltung wird die deutsche
Seite dann ihre Haltung zu einer Beteiligung am SIL-Prozess definieren.

Welches Betriebskonzept in dem Prozess erarbeitet wird, ist offen. Das UVEK
hat schon mehrfach betont, dass im Rahmen des SIL-Prozesses sämtliche
technisch machbaren Betriebsvarianten geprüft werden sollen; von einer
Präferenz des UVEK für eine Variante kann zum heutigen Zeitpunkt, noch ehe
eine Auslegeordnung stattgefunden hat, keine Rede sein.

Bern, 7. November 2004

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst