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Weko schliesst Untersuchung über die Vergütung von „Mitteln und

Weko schliesst Untersuchung über die Vergütung von „Mitteln und
Gegenständen“ im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 25. Oktober 2004 die
Untersuchung im Bereich der Kostenübernahme von „Mitteln und
Gegenständen“ (Inkontinenzhilfen, Prothesen, Sehhilfen, Hörhilfen etc.)
durch die Krankenversicherer in der obligatorischen Grundversicherung
ohne Folgen eingestellt.

Santésuisse hatte im Herbst 2001 mit einem Hersteller von
Inkontinenzhilfe-Produkten einen Vertrag geschlossen. Die Mehrheit der
Krankenversicherer schloss sich in der Folge dieser Vereinbarung an.
Der Vertrag bezweckte, dass möglichst alle Patienten zukünftig die
Inkontinenzhilfe-Produkte direkt bei diesem Hersteller beziehen. Durch
die Umgehung der Detailhandelsstufe (insbesondere Apotheken und Ärzte)
sollten Kosten eingespart werden. Indem die Produkte der anderen
Hersteller nicht mehr bzw. nur noch zu den im Vertrag einheitlich
festgelegten Bedingungen vergütet worden wären, hätte dieser Vertrag zu
einer Verdrängung der übrigen Hersteller führen können.

Im Verlauf der am 27. März 2003 eröffneten Untersuchung hat sich
ergeben, dass die Krankenversicherer trotz dieses Vertrages weiterhin
sämtliche Inkontinenzhilfe-Produkte aller Anbieter bis zum behördlich
festgelegten Höchstpreis vergüten. Entsprechend ist der Wettbewerb
zwischen den Herstellern nicht behindert. Es liegt deshalb kein
Verstoss gegen das Kartellgesetz vor. Die Weko hat ihre Untersuchung am
25. Oktober 2004 ohne Folgen eingestellt.

Folglich sind die Patienten in ihrer Wahl frei, welche
Inkontinenzhilfe-Produkte sie kaufen und bei wem sie diese beziehen
(entweder direkt beim Hersteller oder beim Apotheker bzw. Arzt).

Olivier Schaller
 031 322 21 23
 olivier.schaller@weko.admin.ch