Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bern, 03.11.2004. Bundesrat Christoph Blocher hat an der heutigen Sitzung den Gesamtbundesrat über den Fall des in der Schweiz inhaftierten mutmasslichen Terroristen Mohamed Achraf informiert. Er betonte, dass dank professionellem Vorgehen der schweizerischen Sicherheitsorgane ein Fahndungserfolg erzielt wurde. Eine Neubeurteilung der Sicherheitslage der Schweiz drängt sich nicht auf.

 

Der EJPD-Vorsteher hat heute anlässlich der Bundesratssitzung darüber informiert, wie es zur Festnahme eines radikalen Islamisten kam, der von den spanischen Behörden seit dem 19. Oktober 2004 als mutmasslicher Terrorist beschuldigt wird.

 

Eckdaten der Chronologie

 

§         Der verdächtigte Mann lebte seit 2003 als Asylsuchender unter dem Namen Kamel Saadi in der Schweiz. Nachdem sein Asylgesuch im Oktober 2003 abgelehnt worden war, tauchte er unter.  

 

§         Er wurde am 28. August 2004 im Flughafen Zürich - Kloten wegen Verdachts auf ein Bagatelldelikt festgenommen und anschliessend in Ausschaffungshaft genommen.

 

§         Anfang September wurde diese Person durch schweizerische Sicherheitsorgane als Mohamed Achraf identifiziert. Er war als eine „extrem radikale Person“ gemeldet und wurde seither überprüft. Konkrete terroristische Aktivitäten konnten ihm zu diesem Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden.

 

§         Am 19. Oktober 2004 verbreiteten spanische Medien Hinweise, dass Achraf zusammen mit anderen Personen in Spanien ein grosses Attentat geplant haben könnte.

 

§         Am selben Tag orientiert der spanische Justizminister Bundesrat Blocher über konkrete terroristische Verdachtsgründe gegen Achraf und besprach mit ihm das weitere Vorgehen. Der EJPD-Vorsteher versicherte seinem spanischen Kollegen, dass Mohamed Achraf in Haft bleiben werde und forderte ihn auf, unverzüglich ein Auslieferungsgesuch zu stellen. Alle involvierten Stellen des Bundes wurden umgehend orientiert. Ebenso wurde am gleichen Abend der Kanton Zürich orientiert, wo sich Achraf in Ausschaffungshaft befand, damit die weitere Inhaftierung gewährleistet war.

 

§         Am 21. Oktober 2004 eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Achraf wegen Verdacht der Zugehörigkeit oder Unterstützung einer kriminellen Organisation.         

 

§         Am 27. Oktober 2004 traf das Auslieferungsbegehren der spanischen Behörden ein. Das Gesuch wird zu Zeit geprüft.

  

 

Durch diese Massnahmen war der Fahndungserfolg gewährleistet, und der mutmassliche Terrorist Achraf konnte der Justiz übergeben werden. Die bisherige Beurteilung der Sicherheitslage der Schweiz hat sich be­stätigt, dass unser Land kein primäres Ziel für terroristische Angriffe ist, aber angesichts der Potenziale terroristischer Organisationen von Terrorakten betroffen sein und als logistischer Rückzugsraum benutzt werden könnte. Die Schweiz ist daher entschlossen, wie bisher ihren Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu leisten.

 

  

Weitere Auskünfte:

Livio Zanolari, Mediensprecher  EJPD, Tel. 031  322 40 90