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Vorstoesse fuer Steuerreformen: Bundesrat bekraeftigt seinen Reformwillen


MEDIENMITTEILUNG

Vorstösse für Steuerreformen: Bundesrat bekräftigt seinen Reformwillen

03. Nov 2004 (EFD) Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung vier
Motionen und eine Anfrage zur Steuerpolitik behandelt. Dabei bekräftigte
er seine Haltung, die er am 20. Oktober dieses Jahres im Rahmen einer
ersten Aussprache zu den wichtigsten Reformvorhaben des Eidg.
Finanzdepartementes EFD eingenommen hat. Als Sofortmassnahmen fasst er
Vereinfachungen beim Veranlagungsverfahren, bei den Pauschalierungen und
beim EDV-Einsatz ins Auge. Systementscheide hingegen sind aufgrund
umfassender Unterlagen zu fällen, deren Erarbeitung noch einige Zeit in
Anspruch nimmt.

In ihrer Motion 04.3276 hatte die Freisinnig-demokratische Fraktion vom
Bundesrat verlangt, dem Parlament so rasch wie möglich einen
Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher den Übergang von der Ehe- und
Familienbesteuerung zur zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung
vorsieht. In die gleiche Richtung zielt Nationalrat Ruedi Aeschbacher
(EVP/ZH) mit seiner Motion 04.3262. In seinen Stellungnahmen zu den
beiden Vorstössen hält der Bundesrat fest, nach dem Scheitern des
Steuerpakets am 16. Mai erachte er eine neue Vorlage zur Reform der Ehe-
und Familienbesteuerung als unumgänglich. Ein fundierter Entscheid für
einen Systemwechsel setze aber voraus, dass Bundesrat und Parlament die
Reform in Kenntnis aller Auswirkungen der verschiedenen
Veranlagungsarten (Zusammenveranlagung oder Individualbesteuerung)
beurteilen könnten. Weil die entsprechenden Unterlagen erst erarbeitet
werden müssen, erachtet der Bundesrat einen Systementscheid zum jetzigen
Zeitpunkt für verfrüht und beantragt daher, die beiden Motionen abzulehnen.

Die Christlichdemokratische Fraktion hatte mit ihrer Motion 04.3380 eine
steuerliche Gleichstellung der verheirateten und unverheirateten Paare
verlangt. Mit ihrer Forderung nach Erhöhung bestehender und Einführung
neuer Abzüge orientierte sie sich dabei am Steuerpaket 2001. Eine neue
Vorlage zur Ehe- und Familienbesteuerung hatte mit seiner Motion 04.3263
auch Nationalrat Walter Donzé (EVP/BE) verlangt, wobei er ein
Vollsplitting für Ehepaare als eine Form der Zusammenveranlagung sowie
einen Kinderabzug vom Steuerbetrag forderte. Angesichts der zahlreichen
Vorstösse zur Familienbesteuerung mit ihren sehr unterschiedlichen
Zielsetzungen erachtet es die Landesregierung auch hier für verfrüht,
einen Systementscheid zu fällen. Zudem seien die Möglichkeiten begrenzt,
via progressive Einkommenssteuern sozialpolitische und
volkswirtschaftliche Anliegen zu verwirklichen. Sie beantragt daher
ebenfalls Ablehnung der beiden Motionen.

Eine Anfrage 04.1087 von Nationalrat Caspar Baader (SVP/BL) betreffend
Stempelabgabe und steuerlich begünstigtes Bausparen schliesslich
beantwortet der Bundesrat wie folgt: Da die Änderung des Bundesgesetzes
über die Stempelabgaben in der Abstimmung über das Steuerpaket nicht
bestritten wurde, hat der Bundesrat in der Zwischenzeit (am 18. August)
beschlossen, diese Gesetzesänderung den Eidg. Räten unverändert nochmals
vorzulegen. Eine Verlängerung der Übergangsbestimmung von Artikel 72d
des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der
Kantone und Gemeinden (StHG) lehnt der Bundesrat hingegen ab. Einziger
Zweck der Übergangsbestimmung war, dem Kanton Basel-Landschaft zu
ermöglichen, sein Bausparmodell bis zum Entscheid über die Reform der
Wohneigentumsbesteuerung im Rahmen des Steuerpakets weiterzuführen.
Aufgrund der abgelehnten Vorlage muss der Kanton Basel-Landschaft sein
kantonales Steuergesetz dem StHG anpassen.

Auskunft für Medienschaffende:
Bezüglich Ehe- und Familienbesteuerung sowie Individualbesteuerung
Brigitte Behnisch Scheidegger, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74
77 Bezüglich Stempelabgaben und Bausparen Max Kramer, Eidg.
Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 91

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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