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Bundesbeiträge an die Sanierung der gefährlichsten Bahnübergänge um zwei Jahre verlängert

MEDIENMITTEILUNG

Bundesbeiträge an die Sanierung der gefährlichsten Bahnübergänge um zwei
Jahre verlängert

Die Bahnen sowie die Kantone und Gemeinden als Strasseneigentümer bleiben
verantwortlich für die Sanierung gefährlicher Bahnübergänge. Dies hat der
Bundesrat an seiner heutigen Sitzung bekräftigt, gleichzeitig aber die Frist
für die Einreichung von Beitragsgesuchen um zwei Jahre bis Ende 2006
verlängert. Damit können Bahnen bei der dringend nötigen Sanierung
gefährlicher Bahnübergänge weitere zwei Jahre mit der finanziellen
Unterstützung des Bundes rechnen.

Im Rahmen des Massnahmenpakets zum Stabilisierungsprogramm 1998 einigten
sich Bund und Kantone am sogenannten "Runden Tisch" darauf, dass sich der
Bund nach einer Übergangszeit aus der finanziellen Unterstützung der
Sanierung von Niveauübergängen zurückzieht. Zuständig sind die
Bahnunternehmungen, die gemäss Eisenbahngesetz die notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen zu treffen haben. Die Finanzierung ist Sache der
Bahnen und der Strasseneigentümer (je nach Strasse Kantone, Gemeinden oder
Private). Als Übergangslösung kann sich der Bund an der Sanierung der 190
sehr gefährlichen Niveauübergänge mit bis zu zwei Dritteln der Kosten,
höchstens aber 100'000 Franken pro Projekt, beteiligen. Dank dieser Hilfe
konnte bisher etwa die Hälfte dieser 190 sehr gefährlichen Niveauübergänge
saniert werden. Damit ein Projekt vom Bund unterstützt werden kann, musste
es bis Ende 2004 genehmigt sein.

Aufgrund diverser Verzögerungen sind viele Plangenehmigungsgesuche noch
nicht eingereicht. Da Plangenehmigungsverfahren zwischen 4 und 12 Monate
dauern, ist es nicht möglich, für diese Projekte noch bis Ende Jahr
Beitragszusicherungen abzugeben. Der Bundesrat hat daher beschlossen, die
Frist für die Einreichung der Plangenehmigungsgesuche um zwei Jahre bis Ende
2006 zu verlängern. Das Gesamtvolumen von 15 Millionen Franken, die der Bund
an die Sanierung beisteuert, soll nicht verändert, aber in andere
Jahrestranchen aufgeteilt werden.

Bern, 3. November 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43