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Pressemitteilung

Kein Bundesgesetz über die Stadt Bern als Bundesstadt

Die Beziehungen zwischen dem Bund und der Stadt Bern als Bundesstadt sind derart gut, dass sich eine besondere gesetzliche Regelung nicht aufdrängt: Zu diesem Schluss ist der Bundesrat aufgrund einer Auslegeordnung der Bundeskanzlei gekommen. Allfällige offene Fragen sollen wie bis anhin in gemeinsamen Gesprächen beantwortet und in entsprechenden Vereinbarungen geregelt werden.

Das Thema "Stellung der Stadt Bern als Bundesstadt" war im September 2002 in einer gemeinsamen Eingabe des Regierungsrats des Kantons Bern und des Gemeinderats der Stadt Bern aufgeworfen worden. Daraufhin wurde eine tripartite Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Bundeskanzlei, des Kantons Bern und der Gemeinde Bern, eingesetzt. Diese kam überein, dass eine Vernehmlassung über ein allfälliges "Gesetz über die Stadt Bern als Bundesstadt" durchzuführen sei.

Der Bundesrat hat sich nun in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2004 mit dem Thema befasst. Er gelangte zum Schluss, dass die heute bestehende partnerschaftliche Praxis vollauf befriedige und eine reibungslose Zusammenarbeit gewährleiste, weshalb sich ein gesondertes Gesetz nicht aufdränge. Dies umsomehr, als das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) die Stadt Bern als Amtssitz des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei sowie das neue Parlamentsgesetz die Stadt Bern als Sitz der Bundesversammlung festschreiben. Diese beiden rechtlichen Bestimmungen genügen nach Ansicht des Bundesrates vollauf, um die besondere Rolle Berns als Bundesstadt zu legitimieren.

3003 Bern, 28. Oktober 2004

Für Rückfragen:

Hansruedi Moser, Informationschef Bundeskanzlei

Tel. 031 / 322 37 63