Kein Bundesgesetz über die Stadt Bern als
Bundesstadt
Die Beziehungen zwischen dem
Bund und der Stadt Bern als Bundesstadt sind derart gut, dass sich eine
besondere gesetzliche Regelung nicht aufdrängt: Zu diesem Schluss ist der
Bundesrat aufgrund einer Auslegeordnung der Bundeskanzlei gekommen. Allfällige
offene Fragen sollen wie bis anhin in gemeinsamen Gesprächen beantwortet und in
entsprechenden Vereinbarungen geregelt werden.
Das Thema "Stellung der
Stadt Bern als Bundesstadt" war im September 2002 in einer gemeinsamen Eingabe
des Regierungsrats des Kantons Bern und des Gemeinderats der Stadt Bern
aufgeworfen worden. Daraufhin wurde eine tripartite Arbeitsgruppe, bestehend aus
Vertretern der Bundeskanzlei, des Kantons Bern und der Gemeinde Bern,
eingesetzt. Diese kam überein, dass eine Vernehmlassung über ein allfälliges
"Gesetz über die Stadt Bern als Bundesstadt" durchzuführen
sei.
Der Bundesrat hat sich nun
in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2004 mit dem Thema befasst. Er gelangte zum
Schluss, dass die heute bestehende partnerschaftliche Praxis vollauf befriedige
und eine reibungslose Zusammenarbeit gewährleiste, weshalb sich ein gesondertes
Gesetz nicht aufdränge. Dies umsomehr, als das Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) die Stadt Bern als Amtssitz des
Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei sowie das neue
Parlamentsgesetz die Stadt Bern als Sitz der Bundesversammlung festschreiben.
Diese beiden rechtlichen Bestimmungen genügen nach Ansicht des Bundesrates
vollauf, um die besondere Rolle Berns als Bundesstadt zu
legitimieren.
3003 Bern, 28. Oktober
2004
Für
Rückfragen:
Hansruedi Moser,
Informationschef Bundeskanzlei
Tel. 031 / 322 37
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