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Mineraloelsteuerverordnung wird angepasst


MEDIENMITTEILUNG

Mineralölsteuerverordnung wird angepasst

27. Okt 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute beschlossen, die
Mineralölsteuerverordnung auf den 1. Januar 2005 anzupassen. So
unterliegt unter anderem der Treibstoff für Privatflüge ins Ausland
künftig der Mineralölsteuer.

Die steuerliche Begünstigung von Treibstoffen, die für Privatflüge ins
Ausland getankt werden, wird aufgehoben.

Eine weitere Änderung betrifft die jährlichen steuerbefreiten
Höchstmengen für Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen, die in
bewilligten Pilot- und Demonstrationsanlagen hergestellt werden. Diese
betragen ab nächstem Jahr neu 5 Mio. statt 2,5 Mio. Liter je Anlage. Die
Gesamtmenge für Treibstoffe aus mehreren Anlagen wurde von 5 Mio. auf 20
Mio. Liter erhöht. Dabei handelt es sich um eine Zwischenlösung, damit
der Betrieb der bereits bewilligten Anlagen aufrecht erhalten werden
kann, bis die geplante Steuerbefreiung für Treibstoffe aus erneuerbaren
Rohstoffen in Kraft tritt.

In der geänderten Mineralölsteuerverordnung wird ausserdem explizit
darauf hingewiesen, dass Treibstoff, der steuerfrei im Tank eines
Fahrzeuges eingeführt wurde, nicht umgepumpt, sondern mit demselben
Fahrzeug verwendet werden muss. Damit will der Bundesrat
Wettbewerbsverzerrungen im Transportmarkt verhindern.

Auskunft für Medienschaffende:
Peter Iseli, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 67 28

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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