- in Übereinstimmung mit
den Kantonen - für eine enge Zusammenarbeit zwischen den Polizeikorps der
Kantone und dem Grenzwachtkorps aus.
Der Bundesrat
stützt sich bei seinem Entscheid auf den Vertiefungsbericht, der in diesem
Frühjahr vom Bundesrat und von der Konferenz der kantonalen Justiz- und
Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) in Auftrag gegeben worden war. Der
Bundesrat hat beschlossen, dass die kantonale Polizeihoheit nicht angetastet und
dass die Details der Zusammenarbeit zwischen dem Grenzwachtkorps und den
einzelnen Kantonen im Rahmen von Einzelvereinbarungen festgelegt werden sollen.
Damit entspricht der Beschluss des Bundesrats der bereits heute geübten
Praxis.
Teilauftrag
von USIS
Die
Frage der künftigen Ausgestaltung des Sicherheitssystems der Schweiz im Falle
einer Assoziierung an Schengen/Dublin war im Rahmen des inzwischen
abgeschlossenen Projekts USIS (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit
der Schweiz) unter der gemeinsamen Leitung des EJPD-Vorstehers und des
KKJPD-Präsidenten behandelt worden.
Die
KKJPD beschloss anlässlich ihrer ausserordentlichen Plenarversammlung vom
20. Februar 2004 die Vertiefung von Planungsvarianten. Der entsprechende
Vertiefungsbericht kommt zu folgenden Ergebnissen:
-
Die
Kontrollen des Grenzwachtkorps an der Grenze beschränken sich heute auf
selektive, lagebedingte Stichproben an den Grenzübergängen und im Grenzraum. Bei
einer allfälligen Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin müssen Zoll und
Warenkontrollen aufrechterhalten werden, da die Schweiz mit der EU keine
Zollunion bildet.
-
Das
Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) erlaubt dagegen keine systematischen
und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen an der Grenze nur aufgrund der
Tatsache, dass jemand die Grenze überquert. Hingegen sind sicherheits- und
kriminalpolizeilich motivierte Personenkontrollen an der Grenze jederzeit
möglich, wenn ein hinreichender polizeilicher Anfangsverdacht vorliegt.
Eine Wiedereinführung der Personenkontrollen an der Grenze kann, je nach
Sicherheitslage, angeordnet werden und muss daher auch in Zukunft möglich
sein.
-
Im
Landesinnern bestehen aufgrund von Schengen keine Einschränkungen für die
Durchführung von Personenkontrollen beziehungsweise nationalen
Ersatzmassnahmen. Jeder Schengen-Staat ist frei in der Gestaltung der Art
und des Umfangs solcher nationaler Ersatzmassnahmen, weil die Polizeihoheit
vollumfänglich bei den Mitgliedstaaten verbleibt.
Die nun
beschlossene Konzeption für die sicherheitspolizeilichen Aufgaben im Rahmen
dieser nationalen Ersatzmassnahmen ermöglicht ein Sicherheitssystem, das sich
flexibel ins bestehende System einfügt und keine Gesetzesanpassungen nötig
macht.
Weitere Auskünfte:
Guido
Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031 324 13 91
Die
Berichte USIS IV und «Sicherheitssystem der Schweiz mit Schengen/ Dublin,
Vertiefung der Planungsvarianten Kombi und Kantone aus USIS IV vom 15. Juni
2004», können auf www.usis.ch heruntergeladen oder unter info@usis.ch bestellt
werden.