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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 27.10.2004. Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Frage der Ausgestaltung des Sicherheitssystems im Falle einer Assoziierung an Schengen/Dublin befasst. Er sprach sich dabei

- in Übereinstimmung mit den Kantonen - für eine enge Zusammenarbeit zwischen den Polizeikorps der Kantone und dem Grenzwachtkorps aus.

 

Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid auf den Vertiefungsbericht, der in diesem Frühjahr vom Bundesrat und von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) in Auftrag gegeben worden war. Der Bundesrat hat beschlossen, dass die kantonale Polizeihoheit nicht angetastet und dass die Details der Zusammenarbeit zwischen dem Grenzwachtkorps und den einzelnen Kantonen im Rahmen von Einzelvereinbarungen festgelegt werden sollen. Damit entspricht der Beschluss des Bundesrats der bereits heute geübten Praxis.

 

Teilauftrag von USIS

Die Frage der künftigen Ausgestaltung des Sicherheitssystems der Schweiz im Falle einer Assoziierung an Schengen/Dublin war im Rahmen des inzwischen abgeschlossenen Projekts USIS (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) unter der gemeinsamen Leitung des EJPD-Vorstehers und des KKJPD-Präsidenten behandelt worden.

 

Die KKJPD beschloss anlässlich ihrer ausserordentlichen Plenarversamm­lung vom 20. Februar 2004 die Vertiefung von Planungsvarianten. Der entsprechende Vertiefungsbericht kommt zu folgenden Ergebnissen:

 

-       Die Kontrollen des Grenzwachtkorps an der Grenze beschränken sich heute auf selektive, lagebedingte Stichproben an den Grenzübergängen und im Grenzraum. Bei einer allfälligen Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin müssen Zoll und Warenkontrollen aufrechterhalten werden, da die Schweiz mit der EU keine Zollunion bildet.

 

-       Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) erlaubt dagegen keine systematischen und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen an der Grenze nur aufgrund der Tatsache, dass jemand die Grenze überquert. Hingegen sind sicherheits- und kriminalpolizeilich motivierte Personen­kontrollen an der Grenze jederzeit möglich, wenn ein hinreichender poli­zeilicher Anfangsverdacht vorliegt. Eine Wiedereinführung der Personen­kontrollen an der Grenze kann, je nach Sicherheitslage, angeordnet werden und muss daher auch in Zukunft möglich sein.

 

-       Im Landesinnern bestehen aufgrund von Schengen keine Einschränkun­gen für die Durchführung von Personenkontrollen beziehungsweise nationalen Ersatz­massnahmen. Jeder Schengen-Staat ist frei in der Gestaltung der Art und des Umfangs solcher nationaler Ersatzmassnahmen, weil die Polizeiho­heit vollumfänglich bei den Mitgliedstaaten verbleibt.

 

Die nun beschlossene Konzeption für die sicherheitspolizeilichen Aufgaben im Rahmen dieser nationalen Ersatzmassnahmen ermöglicht ein Sicherheitssystem, das sich flexibel ins bestehende System einfügt und keine Gesetzesanpassungen nötig macht.

 

 

Weitere Auskünfte:

Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031  324 13 91

 

Die Berichte USIS IV und «Sicherheitssystem der Schweiz mit Schengen/ Dublin, Vertiefung der Planungsvarianten Kombi und Kantone aus USIS IV vom 15. Juni 2004», können auf www.usis.ch heruntergeladen oder unter info@usis.ch bestellt werden.