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Bundesrat will Partikelfilterpflicht für Baumaschinen beibehalten

Medienmitteilung

Bundesrat will Partikelfilterpflicht für Baumaschinen beibehalten

Der Bundesrat will die Russpartikelfilterpflicht für Baumaschinen nicht
sistieren. Die Regierung beantragt dem Parlament aufgrund neuer Fakten die
Ablehnung der Motion Hutter.

Als der Bundesrat im August zum ersten Mal die Motion von Nationalrätin
Hutter (04.3035) behandelte, tat er dies aufgrund falscher Kostenannahmen.
In der Zwischenzeit liegen dazu neue Berechnungen vor ebenso wie eine klare
Stellungnahme der Kantone für die Beibehaltung der Filterpflicht. Mit dieser
Ausgangslage hat sich der Bundesrat noch einmal mit der Motion befasst.
Diese verlangt die Sistierung der Richtlinie "Luftreinhaltung auf Baustellen
", bis die EU eine entsprechende Regelung erlässt. Gemäss der Richtlinie des
Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) gilt seit dem 1.
September 2003 auf Gross- und Langzeitbaustellen eine Partikelfilterpflicht
für grössere Baumaschinen. Mittlere Baumaschinen müssen ab 1. September 2005
mit Partikelfiltern ausgerüstet sein.

Aufgrund der neuen Fakten beantragt der Bundesrat nun dem Parlament die
Ablehnung der Motion. Der Einsatz der Partikelfiltertechnik auf Baustellen
ist nach Ansicht des Bundesrates technisch und betrieblich möglich und
wirtschaftlich tragbar. Bereits rund ein Drittel der ausrüstungspflichtigen
Baumaschinen in der Schweiz verfügen über einen Partikelfilter. Die Kosten
für den Einbau von Filtern bei Baumaschinen auf Grossbaustellen liegen
lediglich bei 0,45 Promille des Gesamtbauvolumens der Schweiz. Die
Erfahrungen zeigen, dass die Partikelfilter-Systeme in der Praxis
einwandfrei funktionieren und eine bedeutende Reduktion des
gesundheitsschädigenden Dieselrusses ermöglichen (siehe Kasten).

Bestärkt wird der Bundesrat zudem durch die schweizerische Bau-, Planungs-
und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK): Sie weist darauf hin, dass die in der
Motion geschilderten Probleme - keine funktionierenden Filtersysteme auf dem
Schweizer Markt, Überforderung der Kantone mit dem Vollzug - in der Praxis
nicht existieren. Eine Sistierung hätte nach Ansicht der BPUK nachteilige
Folgen sowohl für die Bauunternehmen selber als auch für den Vollzug anderer
Vorschriften.

Bern, 27. Oktober 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst