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Bern, 27.10.2004. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) wird ab

1. Dezember 2004 neue, maschinenlesbare Reisedokumente an ausländische Personen abgeben. Die neuen Dokumente entsprechen den aktuellen internationalen Standards hinsichtlich Fälschungssicherheit. Gleichzeitig mit der Abgabe der neuen Reisedokumente tritt am 1. Dezember 2004 die totalrevidierte Reisepapierverordnung in Kraft.

 

Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) stellt jährlich rund 12'000 Reisedokumente aus, gestützt auf die Flüchtlingskonvention, das Staatenlosenübereinkommen sowie auf die Verordnung über die Abgabe von Reisepapieren an ausländische Personen. Dabei handelt es sich um Reiseausweise für Flüchtlinge, um Pässe für ausländische Personen (anerkannte Staatenlose und schriftenlose Personen mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung), sowie um Identitätsausweise für schriftenlose, asylsuchende, schutzbedürftige oder vorläufig aufgenommene Personen.

 

Da diese Reisedokumente den aktuellen internationalen Sicherheitsstandards nicht mehr entsprechen, beschloss das BFF, ab dem

1. Dezember 2004 neue, maschinenlesbare und damit fälschungssichere Reisedokumente abzugeben. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der missbräuchlichen Verwendung von Reisedokumenten geleistet.

 

Änderung der Verordnung über die Abgabe von Reisepapieren an ausländische Personen (RPAV)

 

Damit das BFF die neuen Reisedokumente abgeben kann, wurde die Verordnung über die Abgabe von Reisepapieren an ausländische Personen (RPAV) überarbeitet. So wurde unter anderem die rechtliche Grundlage für die Inbetriebnahme des neuen Datenbearbeitungssystems ISR (Informationssystem für Reisedokumente) geschaffen. Diese ist für die Bearbeitung der Daten für die Ausstellung der neuen Reisedokumente unerlässlich,. 

 

Ebenso machen die mit dem höheren Sicherheitsstandard verbundenen zusätzlichen Material- und Produktionskosten eine Anpassung der Ausstellungsgebühren notwendig. Dieser Gebührenerhöhung steht jedoch eine verlängerte Gültigkeitsdauer der Dokumente von maximal 5 Jahren gegenüber.

 

Die revidierte Reisepapierverordnung beinhaltet zudem eine klarere Regelung der Verweigerungs- und Entzugsgründe und erschwert damit deren missbräuchliche Verwendung.

 

 

 

Weitere Auskünfte:

Brigitte Hauser, Chefin Medien und Kommunikation BFF,

Tel. 031  325 93 50