1. Dezember 2004 neue, maschinenlesbare Reisedokumente an ausländische
Personen abgeben. Die neuen Dokumente entsprechen den aktuellen internationalen
Standards hinsichtlich Fälschungssicherheit. Gleichzeitig mit der Abgabe der
neuen Reisedokumente tritt am 1. Dezember 2004 die totalrevidierte
Reisepapierverordnung in Kraft.
Das
Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) stellt jährlich rund 12'000 Reisedokumente aus,
gestützt auf die Flüchtlingskonvention, das Staatenlosenübereinkommen sowie auf
die Verordnung über die Abgabe von Reisepapieren an ausländische Personen. Dabei
handelt es sich um Reiseausweise für Flüchtlinge, um Pässe für ausländische
Personen (anerkannte Staatenlose und schriftenlose Personen mit einer
Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung), sowie um Identitätsausweise für
schriftenlose, asylsuchende, schutzbedürftige oder vorläufig aufgenommene
Personen.
Da diese
Reisedokumente den aktuellen internationalen Sicherheitsstandards nicht mehr
entsprechen, beschloss das BFF, ab dem
1.
Dezember 2004 neue, maschinenlesbare und damit fälschungssichere Reisedokumente
abzugeben. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der
missbräuchlichen Verwendung von Reisedokumenten
geleistet.
Änderung der Verordnung über die Abgabe von Reisepapieren an ausländische Personen (RPAV)
Damit das
BFF die neuen Reisedokumente abgeben kann, wurde die Verordnung über die Abgabe
von Reisepapieren an ausländische Personen (RPAV) überarbeitet. So wurde unter
anderem die rechtliche Grundlage für die Inbetriebnahme des neuen
Datenbearbeitungssystems ISR (Informationssystem für Reisedokumente) geschaffen.
Diese ist für die Bearbeitung der Daten für die Ausstellung der neuen
Reisedokumente unerlässlich,.
Ebenso
machen die mit dem höheren Sicherheitsstandard verbundenen zusätzlichen
Material- und Produktionskosten eine Anpassung der Ausstellungsgebühren
notwendig. Dieser Gebührenerhöhung steht jedoch eine verlängerte
Gültigkeitsdauer der Dokumente von maximal 5 Jahren
gegenüber.
Die
revidierte Reisepapierverordnung beinhaltet zudem eine klarere Regelung der
Verweigerungs- und Entzugsgründe und erschwert damit deren missbräuchliche
Verwendung.
Weitere
Auskünfte:
Brigitte Hauser, Chefin Medien und Kommunikation BFF,
Tel. 031 325 93
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