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Volkszählung 2010: Erste Vorbereitungsschritte

Eidgenössisches
Departement des Innern

        Pressemitteilung

     Bern, 27. Oktober 2004

Volkszählung 2010: Erste Vorbereitungsschritte

Der Bundesrat hat von einem Bericht über die Vorbereitung der
Eidgenössischen Volkszählung 2010 Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang
hat er das Eidgenössische Departement des Innern damit beauftragt, bis Ende
2006 definitive Vorschläge zum Inhalt der Volkszählung sowie zur Wahl der
geeigneten Erhebungsmethoden zu unterbreiten. Weiter soll das Departement
auch einen Entwurf für eine Botschaft an das Parlament über einen
Verpflichtungskredit 2008-2015 zur Realisierung der Erhebung ausarbeiten.

Laut dem Bundesgesetz von 1998 über die Eidgenössische Volkszählung wird in
der Schweiz alle zehn Jahre eine Volkszählung durchgeführt. Wie die
nationalen Statistikämter in anderen Ländern klärt auch das Bundesamt für
Statistik (BFS) die besten Mittel ab, um diese grosse Erhebung zu
organisieren. Wichtige Ziele sind dabei die Reduktion der Kosten und die
Minimierung der Belastung von Bevölkerung und Gemeinden. Die Zukunft gehört
neuen Methoden, welche die direkte Auswertung der verfügbaren
Verwaltungsregister und eine komplementäre Erhebung bei der Bevölkerung
miteinander kombinieren.

Vor diesem Hintergrund wurde im Anschluss an die Volkszählung 2000 ein
eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister geschaffen. Dadurch wird der
Erhebungsaufwand der Gebäudeeigentümer und Immobilienverwaltungen für die
kommenden Volkszählungen erheblich reduziert. Auf der Seite der Personen und
Haushalte hängt das weitere Vorgehen von den Reaktionen auf die Entwürfe zum
Registerharmonisierungsgesetz und zum Bundesgesetz über die
Personenidentifikatoren ab. Die beiden Entwürfe werden Bundesrat und
Parlament Anfang 2005 vorgelegt.

Es ist Aufgabe des Bundesrates, den Informationsauftrag sowie die
Erhebungsmethode und den Ablauf der Volkszählung 2010 in Absprache mit den
Kantonen festzulegen. Am Bundesamt für Statistik ist es, bis Ende 2006 die
dafür notwendigen Entscheidungsgrundlagen bereitzustellen. Hierzu gehört
auch der Entwurf einer Botschaft an das Parlament über einen
Verpflichtungskredit 2008-2015 zur Organisation der nächsten Volkszählung.

Parallel dazu wird das Bundesamt für Statistik die ersten operationellen
Schritte im Hinblick auf die Volkszählung 2010 in die Wege leiten. Ziel ist
die Abklärung geeigneter Verfahren und neuer Technologien, die für die
nächste Volkszählung in Frage kommen.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Werner Haug, Vizedirektor, Bundesamt für Statistik

Tel.: 032/713 66 85