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Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz): Resultate des Vernehmlassungsverfahrens und weiteres Vorgehen

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, 27. Oktober 2004

Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz):
Resultate des Vernehmlassungsverfahrens und weiteres Vorgehen

Der Bundesrat hat von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens über die
sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz) Kenntnis genommen und das
weitere Vorgehen bestimmt. Das EDI soll eine Botschaft ausarbeiten, die den
eidgenössischen Räten nächstes Jahr überwiesen werden soll. Aufgrund des
Vernehmlassungsverfahrens hat der Bundesrat zudem beschlossen, die
Einführung eines einheitlichen Identifikators auf die Bevölkerungsregister
zu beschränken, d.h. auf die Einwohnerregister sowie die Register im
Zivilstandswesen und im Ausländerbereich.

Die Zielsetzung der Vorlage, den Datenaustausch zwischen amtlichen
Personenregistern des Bundes und der Kantone zu vereinfachen, wird von der
überwiegenden Mehrheit der Antwortenden unterstützt. Die Sektorialisierung
in sechs Verwaltungsbereiche (Einwohner, Sozialversicherungen, Steuern,
Verteidigung und Zivilschutz, Strafverfolgung sowie Statistik) mit je
separaten Identifikatoren wird hingegen grossmehrheitlich als ineffiziente
Lösung abgelehnt. Die Sektorialisierung mache insbesondere auf Kantons- oder
Gemeindeebene keinen Sinn, weil vielerorts mit integrierten Gesamtlösungen
gearbeitet werde. Besonders diejenigen Kantone, die in den letzten Jahren in
die Entwicklung von kantonalen Datenplattformen investiert haben, lehnen es
aus Kosten- und Aufwandgründen ab, für den Datenverkehr mit dem Bund sechs
zusätzliche Bundesidentifikatoren in ihre Register und Systeme einzubauen.

Eine Minderheit, darunter die Kreise der Datenschützer und die SVP, lehnen
die Vorlage aus der Befürchtung ab, der Persönlichkeitsschutz werde
erschwert, sowie aus Sorge um die individuelle Freiheit. CVP und CSP
befürworten die Vorlage, die SP äussert sich skeptisch und meldet Bedenken
hinsichtlich des Datenschutzes an.

Weitgehende Zustimmung hinsichtlich Notwendigkeit und Nutzen findet die
vorgeschlagene Koordination der kantonalen und kommunalen Einwohnerregister
mit den grossen Bundespersonenregistern im Zivilstandswesen und
Ausländerbereich.

Aus diesem Grunde und um den Bedenken zur Sicherstellung des Datenschutzes
Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat beschlossen, die Einführung eines
einheitlichen Identifikators auf die Bevölkerungsregister zu beschränken.
Dabei steht im Vordergrund, die so genannte STAR-Nummer aus dem
Zivilstandwesen des Registers INFOSTAR zu verwenden, wie dies von
verschiedenen Vernehmlassern angeregt wird. Auch die bisher getätigten
Investitionen in INFOSTAR legen dieses Vorgehen nahe. Ebenfalls geprüft
werden soll, ob der Identifikator von den Kantonen zum Vollzug weiterer
gesetzlicher Aufgaben verwendet werden kann.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Werner Haug, Vizedirektor, Bundesamt für Statistik, Tel. 032 713
66 85