Anpassung der Leistungen der Militärversicherung (MV)
Eidgenössisches Departement
des Innern
Medienmitteilung
Bern, den 27. Oktober 2004
Anpassung der Leistungen der Militärversicherung (MV)
Der Bundesrat hat beschlossen, die Renten der Militärversicherung auf den 1.
Januar 2005 an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen. Damit wird der
gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, mit der AHV/IV-Rentenanpassung
Schritt zu halten.
Die Renten der noch nicht im AHV-Rentenalter stehenden Versicherten der MV
und der Ehegatten und Waisen der Verstorbenen, die am 31. Dezember 2004 das
AHV-Rentenalter noch nicht erreicht hätten, werden um 2,50 Prozent erhöht,
sofern die Rente 2002 oder früher festgesetzt wurde. Renten mit Spruchjahr
2003 werden um 0,82 Prozent erhöht.
Die Renten der im AHV-Rentenalter stehenden Versicherten sowie die Eltern-,
Geschwister- und Grosselternrenten werden um 1,29 Prozent erhöht, sofern
die Rente 2002 oder früher festgesetzt wurde. Renten mit Spruchjahr 2003
werden um 0,82 Prozent erhöht.
Der Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes für die Festsetzung des
Taggeldes und der Renten beträgt neu 133'798 Franken.
Der Jahresrentenansatz für die Festsetzung der Integritätsschadenrenten wird
auf 32'283 Franken erhöht.
Mit der Anpassung werden die Renten der Versicherten der MV, die das
AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben, an den Stand des
Nominallohnindexes von 2093 Punkten (Juni 1939 = 100) angeglichen. Für alle
auf unbestimmte Zeit festgesetzten Renten gilt die Teuerung bis zum Stand
des Landesindexes der Konsumentenpreise von 110.0 Punkten (Mai 1993 = 100)
als ausgeglichen.
Die Anpassung der Renten der Militärversicherung führt zu Mehrkosten von ca.
2,23 Mio. Franken.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Schlup Jürg, Bundesamt für Militärversicherung, Tel. 031/324'69'84