Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Neue UKW- und Mittelwelle-Weisungen - Änderungen beim Gebührensplitting

Medienmitteilung

Neue UKW- und Mittelwelle-Weisungen - Änderungen beim Gebührensplitting

Der Bundesrat verabschiedet neue UKW-Weisungen, welche die seit 1994
bestehenden Weisungen ablösen. Die neuen Weisungen schaffen eine
Übergangsordnung bis zur Umsetzung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes. Sie
enthalten geringfügige Anpassungen einzelner Versorgungsgebiete, die jedoch
die künftigen Entscheide zur technischen Ausgestaltung der Radiolandschaft
nicht beeinflussen. Gleichzeitig passt der Bundesrat die Kriterien für die
Vergabe von Empfangsgebühren an Privatradios (Gebührensplitting) den
Vorgaben der neuen UKW-Weisungen an.

Ende 2004 laufen die Weisungen des Bundesrates für die UKW-Sendernetzplanung
aus. Gleichzeitig, da auf der Basis der UKW-Weisungen erteilt, laufen die
Konzessionen für die 46 terrestrisch über UKW verbreiteten privaten
Lokalradios aus. Damit die Lokalradios vom UVEK rechtzeitig für eine weitere
Periode konzessioniert werden können, müssen per 1. Januar 2005 neue
UKW-Weisungen vorliegen.

Mit der Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes und dem bundesrätlichen
Entscheid über die strategische Ausrichtung der UKW-Planung, der
voraussichtlich 2005 ansteht, kommen grundlegende Änderungen auf die
Radiolandschaft zu. Um die bevorstehenden Entscheide nicht zu präjudizieren,
präsentieren die neuen UKW-Weisungen eine Übergangslösung mit mehrheitlich
redaktionellen Anpassungen sowie massvollen Arrondierungen bestehender
Ver-sorgungsgebiete, namentlich in den Räumen Zürich, Ost- und Innerschweiz,
Arc lémanique und Tessin. Da keine neuen Versorgungsgebiete ausgeschieden
werden, beabsichtigt das UVEK, auf eine Ausschreibung der Versorgungsgebiete
zu verzichten und stattdessen die Konzessionen der bestehenden Veranstalter
automatisch per 1. Januar 2005 zu erneuern.

Ebenfalls Ende 2004 laufen die Weisungen des Bundesrates für die Gestaltung
der Mittelwellen-Sendernetzplanung aus. Die neuen Mittelwelle-Weisungen
enthalten als wichtigste Neuerung die Bestimmung, wonach das BAKOM eine der
SRG zugeteilte und von ihr nicht mehr genutzte Mittelwellen-Frequenz für
private Veranstalter ausschreiben kann; Voraussetzung ist allerdings, dass
ein aktuelles Interesse an dieser Frequenz bekundet wird.

Da die UKW-Weisungen die Umrisse der lokalen Versorgungsgebiete zeichnen,
wirken sie indirekt auf die Regelung des Gebührensplittings, das an das
Finanzierungspotential der einzelnen Versorgungsgebiete anknüpft. Die
betreffende Bestimmung der Radio- und Fernsehverordnung (Artikel 10 RTVV)
wird zielkonform auf die neuen UKW-Weisungen abgestimmt, um zur Hauptsache
einen ungerechtfertigten Ausschluss einiger Lokalradios in Berg- und
Randregionen von der Gebührenberechtigung infolge regionalpolitisch
sinnvoller, wirtschaftlich aber unbedeutender Erweiterungen ihrer
Versorgungsgebiete zu vermeiden.

Bei dieser Gelegenheit werden einzelne Unsicherheiten, die im Zusammenhang
mit dem Inkasso der Empfangsgebühren in der Praxis entstanden sind, behoben
(Artikel 44 RTVV).

Bern, 27. 10. 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst