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Erster Berufsbildungsfonds allgemein verbindlich erklärt

Erster Berufsbildungsfonds allgemein verbindlich erklärt

Der Bundesrat hat erstmals einen Berufsbildungsfonds - jenen des
Verbands Interieursuisse - für allgemein verbindlich erklärt. Davon
betroffen sind gesamtschweizerisch über 1500 Unternehmungen aus dem
Bereich Inneneinrichtung und Sattlereien. Die
Allgemeinverbindlicherklärung ermöglicht es dem Berufsverband, Beiträge
für die Berufsbildung auch von Unternehmungen zu erheben, die sich
nicht an der Berufsbildung beteiligen.

Der heute für allgemein verbindlich erklärte Berufsbildungsfonds von
Interieursuisse sieht vor, dass pro Unternehmung ein Betriebsbeitrag
von 96 Schweizer Franken sowie zusätzlich 0,06 Prozent der
AHV-Lohnsumme pro Jahr in den Fonds einzuzahlen sind. Diese Mittel
werden für Einführungskurse, Lehrabschlussprüfungen,
Weiterbildungskurse und Weiterbildungsprüfungen sowie die
dazugehörenden Grundlagenarbeiten erhoben

Das Anfang 2004 in Kraft getretene neue Berufsbildungsgesetz (BBG)
sieht in Art. 60 die Möglichkeit vor, Berufsbildungsfonds
gesamtschweizerisch für allgemein verbindlich erklären zu lassen.
Dieses Instrument ist branchenbezogen ausgerichtet. Es verpflichtet
Unternehmungen, die sich nicht bereits mit einem Verbandsbeitrag oder
einer anderen finanziellen Leistung an der Berufsbildung beteiligen, zu
Zahlungen in den Berufsbildungsfonds. Damit wird die Solidarität
innerhalb der Branche gestärkt. Die Abgrenzung zu bestehenden
kantonalen, branchenübergreifenden Fonds ist im BBG speziell geregelt

Als weiterer Verband hat die Schweizerische Metall-Union beim Bundesamt
für Berufsbildung und Technologie (BBT) den Antrag gestellt, ihren
Berufsbildungfonds für allgemein verbindlich zu erklären.

Christophe Hans,
 Pressesprecher EVD,
 Tel. 031 322 39 60

 Dani Duttweiler,
 BBT Berufsbildung,
 Tel: 031 324 73 47