Unterzeichnung der Bilateralen II und des Protokolls zur
Ausdehnung der Freizügigkeit
Bundespräsident Joseph Deiss und Bundesrätin
Micheline Calmy-Rey haben am Dienstag in Luxemburg die bilateralen Abkommen II
sowie das Protokoll zur Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen EU-Staaten
unterzeichnet. Seitens der EU wurden die Abkommen vom niederländischen
Justizminister Piet Hein Donner, Vorsitzender des Rates der EU-Justiz- und
Innenminister, sowie von
Antonio Vitorino,
EU-Kommissar für Justiz und Inneres,
unterzeichnet.
Anlässlich der Unterzeichnungszeremonie bewertete Bundespräsident
Deiss die Bilateralen II wie auch die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit als
erneuten Ausdruck der Bereitschaft der Schweiz und der EU, Chancen und
Herausforderungen gemeinsam anzupacken. Die Abkommen bedeuteten für die Schweiz
wichtige weitere Schritte auf dem bilateralen Weg.
Bundesrätin Calmy-Rey unterstrich die Vorteile der Bilateralen II für
die Wirtschaft, wie beispielweise für die Nahrungsmittelindustrie, den Tourismus
sowie für den Finanzplatz Schweiz. Über die wirtschaftlichen Anliegen hinaus
würde die Zusammenarbeit mit der EU in weiteren Politikbereichen ausgebaut, in
erster Linie bei der inneren Sicherheit und der Asylpolitik.
Die europaweite Polizei- und Justiz-Zusammenarbeit im Rahmen von
Schengen bietet Instrumente gegen das grenzüberschreitende Verbrechen. Die
Dubliner Asylzusammenarbeit ermöglicht eine substanzielle Entlastung des
schweizerischen Asylwesens.
Mit dem Zusatzprotokoll zur Freizügigkeit werden die
Übergangsregelungen (wie Kontingente, Inländervorrang und Lohnkontrolle) für
eine schrittweise und kontrollierte Öffnung der Arbeitsmärkte gegenüber den
neuen EU-Staaten festgelegt. Für die Unternehmen erschliesst sich dadurch ein
Rekrutierungsmarkt, welcher sich positiv auf den Wirtschaftsstandort auswirken
wird.
Anwesend an der Unterzeichnungszeremonie waren seitens der EU Piet
Hein Donner sowie Jonathan Faull, Generaldirektor für Justiz und Inneres der
Kommission. Seitens der Schweiz nahmen neben Bundespräsident Deiss und
Bundesrätin Calmy-Rey zudem die beiden Präsidenten der aussenpolitischen
Kommissionen von National- und Ständerat, Erwin Juzet und Peter Briner, sowie
der Tessiner Regierungsrat Luigi Pedrazzini, Präsident der Konferenz der
Kantonsregierungen, an der Unterzeichnung in Luxemburg
teil.
Luxemburg, 26. Oktober
2004
Auskunft:
Manuel Sager,
Informationschef EVD, Tel. 079 777 67 85
Ivo Sieber ,
Informationschef EDA, Tel. 079 301 70 35
Adrian Sollberger,
Integrationsbüro EDA/EVD, Tel. 079 301 62 84
Urs Hammer, schweizerische
EU-Mission Brüssel, Tel. 0032 473 983 420
Die einzelnen Dossiers der Bilateralen
II
Schengen/Dublin
Schengen erleichtert den
freien grenzüberschreitenden Reiseverkehr durch den Abbau systematischer
Personenkontrollen an der Grenze. Gleichzeitig wird die innere Sicherheit durch
die verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz gegen
grenzüberschreitendes Verbrechen und Terrorismus gestärkt. Zentrales Instrument
dieser Kooperation ist das computergestützte europaweite Fahndungssystem SIS.
Das schweizerische Grenzwachtkorps wird auch bei einer Schengen-Zusammenarbeit
weiterhin an der Schweizer Grenze Zollkontrollen sowie im Rahmen derselben auch
Personenkontrollen durchführen. Dazu kommen mobile Kontrollen der Behörden im
Landesinnern.
Dublin regelt die
Zuständigkeit für Asylgesuche gemäss präzisen Kriterien. Asylsuchende haben
Anspruch auf ein Gesuch in dem für sie zuständigen Staat. Dank der
Fingerabdruck-Datenbank Eurodac können Zweitgesuchsteller eindeutig
identifiziert und ins zuständige Land zurückgewiesen
werden.
Zinsbesteuerung
Die Schweiz erhebt
zugunsten der EU-Staaten einen Steuerrückbehalt, der schrittweise bis 35%
angehoben wird. Dieser Steuerrückbehalt betrifft ausschliesslich Zinserträge von
natürlichen Personen mit Steuersitz in der EU.
Betrugsbekämpfung
Die Zusammenarbeit zwischen
der Schweiz und der EU gegen Schmuggel und andere Deliktformen im Bereich
indirekter Steuern (Zoll, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer), im Bereich
Subventionen sowie beim öffentlichen Beschaffungswesen wird intensiviert und
ausgebaut.
Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
Für eine breite Palette
von Produkten der Nahrungsmittelindustrie (wie Schokolade, Biskuits, Suppen,
Saucen, Teigwaren, löslicher Kaffee etc.) werden Zölle und Exportsubventionen
abgebaut.
Umwelt
Die
Schweiz wird Mitglied der Europäischen Umweltagentur, einem wichtigen Instrument
der europäischen Zusammenarbeit im Umweltbereich.
Statistik
Die
statistische Datenerhebung wird harmonisiert. Ziel ist der Zugang zu einer
breiten Basis vergleichbarer, gesicherter statistischer Daten als Grundlage für
Entscheide in Politik und Wirtschaft.
Media
Schweizer Filmschaffende erhalten vollberechtigten Zugang zu den
Förderungsprogrammen MEDIA der EU zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des
europäischen Films.
Ruhegehälter
Die
Doppelbesteuerung von ehemaligen EU-Beamten mit Wohnsitz in der Schweiz wird
aufgehoben.