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Richtlinien für den Notfallschutz bei Stauanlagen vorgestellt

3003 Bern, 21.10.2004

MEDIENMITTEILUNG

Richtlinien für den Notfallschutz bei Stauanlagen vorgestellt

An einer Informationstagung vom 20./21. Oktober in Bern stellten die beiden
Bundesämter für Wasser und Geologie und für Bevölkerungsschutz die
Richtlinien für das Notfallschutzkonzept von Stauanlagen vor. Über 200
Vertreter von kantonalen Führungsstäben und Stauanlagenbetreiber sowie
Fachpersonen im Bereich Talsperrensicherheit liessen sich über die
vorgesehenen Alarmierungsdispositive orientieren.

Die grossen Talsperren in der Schweiz gehören zu den sichersten Bauwerken.
Sie sind so konstruiert, dass sie allen denkbaren Beanspruchungen
widerstehen können. Selbst ein starkes Erdbeben würde sie nicht zum Einsturz
bringen. Zudem werden das Verhalten jeder Anlage durch Messungen und ihr
Zustand durch visuelle Kontrollen laufend überprüft. Nebst den regelmässigen
Kontrollen gibt es zusätzliche Sicherheitsprüfungen und Inspektionen, die
bei grossen Werken alle fünf Jahre stattfinden.

Alarmierung der Bevölkerung steht an erster Stelle

Die grossen Stauseen in der Schweiz speichern ein Wasservolumen von einigen
Dutzend bis zuweilen weit über hundert Millionen Kubikmeter. Beim Rückhalt
von solchen Wassermengen bleibt trotz aller Sicherheitsmassnahmen ein
gewisses Restrisiko bestehen. Beispielsweise könnte ein Bergsturz oder eine
Lawine im Bereich des Stausees eine Flutwelle auslösen und Wasser über die
Mauer oder Dammkrone schwappen lassen. Für solche und ähnliche Fälle müssen
entsprechende Sicherheitsvorkehrungen die betroffene Bevölkerung warnen und
alarmieren. Die in Bern vorgestellten Richtlinien sehen vier verschiedene
Alarmierungssysteme vor. Sie richten sich nach dem Volumen des
Speicherbeckens und seinem Gefährdungspotenzial und erfordern jeweils
besondere Organisation sowie spezifische Mittel. So müssen Anlagen mit einem
Stauraum von über 2 Millionen Kubikmeter und solche mit erhöhtem
Gefährdungspotenzial, in einer so genannten Nahzone (= Fliesszeit des
Wassers in maximal 2 Stunden) mit dem akustischen Wasseralarmsystem
ausgerüstet sein. Zur Verkürzung der Reaktionszeit werden die
Wasseralarmsirenen direkt bei den Talsperren ausgelöst. In der Schweiz sind
heute 64 grosse Stauanlagen mit diesem System ausgerüstet. Bei Anlagen mit
geringeren Risiken gilt ein entsprechend angepasstes Warn- und
Alarmierungssystem.

Grundlage für alle grossen Stauanlagen

Im Alarmdispositiv sind verschiedenste Stellen eingebunden. Nebst den beiden
federführenden Bundesämtern sind dies kantonale Behörden, Werkeigentümer,
elektronische Medien und Fernmeldedienstanbieter. In den Richtlinien ist die
Verantwortung aller beteiligten Stellen detailliert geregelt. Da bei einer
Krisenbewältigung die Informationen an die Medien und die Bevölkerung eine
entscheidende Rolle spielen, wurde diesem Punkt besonderes Gewicht
beigemessen. Bereits heute gibt es bei Kantonen und Gemeinden im
Einzugsgebiet grosser Stauanlagen Evakuationspläne, die bei der Bevölkerung
bekannt sind.

Mit den nun vorgestellten Richtlinien wird das Notfallschutzkonzept für alle
Stauanlagen die der Stauanlagenverordnung unterstellt sind auf eine
gemeinsame Basis gestellt und die Werkeigentümer erhalten wichtige Hinweise
für die eigentliche Notfallplanung. Schon nach dem Zweiten Weltkrieg wurde
in der Schweiz - als Folge der Bombardierung deutscher Staumauern - im
Bereich der grossen Talsperren ein Wasseralarm installiert. Im Laufe der
Zeit wurde das System weiterentwickelt und modernisiert.

Wasseralarm - Allgemeiner Alarm

Der Wasseralarm gilt für die Nahzone grosser Talsperren und besteht aus
einem unterbrochenen, tiefen Ton. Bei Alarmauslösung ist gefährdetes Gebiet
möglichst rasch zu verlassen. Die örtlich bekannten Merkblätter oder
Anweisungen sind zu beachten.

Der Allgemeine Alarm ist ein regelmässig auf- und absteigender Ton. Bei
Ertönen dieses Alarms ist Radio zu hören und den Anweisungen der Behörden zu
folgen. Die Sirenen von Wasseralarm und Allgemeinem Alarm ertönen zu
Testzwecken jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar. Das richtige
Verhalten bei drohender Gefahr ist zudem in jedem Telefonbuch auf der zweit-
und drittletzten Seite nachzulesen.

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
Sport