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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Kollegialität und Konkordanz: Information durch den Bundesratssprecher

Zu Beginn der heutigen Bundesratssitzung hat Bundespräsident Joseph Deiss seine Kollegin und Kollegen aufgerufen, den seit Wochen andauernden Diskussionen über Kollegialität, Konkordanz und Aufgaben des Bundersrates ein Ende zu bereiten.

Der Bundespräsident hat in seinen Ausführungen unterstrichen, dass der Auftrag des Bundesrates durch die Verfassung vorgegeben wird. Dass der Bundesrat als Kollegium entscheidet, ist ebenfalls in der Verfassung festgeschrieben. Dies bedeutet, dass jedes Mitglied der Landesregierung verpflichtet ist, die Entscheide des Kollegiums zu respektieren, mitzutragen und umzusetzen.

Für den Bundespräsidenten beruht das gute Funktionieren einer Kollegialregierung auf Konsens. Um diesen zu gewährleisten, erwartet er, dass Meinungsverschiedenheiten im Kollegium diskutiert werden und nicht mit entsprechenden Äusserungen in der Öffentlichkeit.

Nach diesen grundsätzlichen Bemerkungen des Bundespräsidenten hat sich der Bundesrat darüber ausgesprochen. Dabei ist klar zum Ausdruck gekommen, dass die Probleme des Landes nur durch breit abgestützte konsensuelle Schritte gelöst werden können, und dass die Kollegialität, verbunden mit Respekt gegenüber Minderheiten, ein wesentliches Element unserer politischen Kultur darstellt, die bewahrt werden muss.

Der Bundesrat ist gewillt, sich über grundsätzliche Fragen zu unserem politischen System – zum Beispiel über das Verhältnis Volk-Regierung und über die Beziehung der Bundesratsmitglieder zu ihrer eigenen Partei – vertieft auseinanderzusetzen.

Der Bundesratssprecher

Vizekanzler Achille Casanova

Bern, 20. Oktober 2004