Zu Beginn der heutigen
Bundesratssitzung hat Bundespräsident Joseph Deiss seine Kollegin und Kollegen
aufgerufen, den seit Wochen andauernden Diskussionen über Kollegialität,
Konkordanz und Aufgaben des Bundersrates ein Ende zu
bereiten.
Der Bundespräsident hat in
seinen Ausführungen unterstrichen, dass der Auftrag des Bundesrates durch die
Verfassung vorgegeben wird. Dass der Bundesrat als Kollegium entscheidet, ist
ebenfalls in der Verfassung festgeschrieben. Dies bedeutet, dass jedes Mitglied
der Landesregierung verpflichtet ist, die Entscheide des Kollegiums zu
respektieren, mitzutragen und umzusetzen.
Für den Bundespräsidenten
beruht das gute Funktionieren einer Kollegialregierung auf Konsens. Um diesen zu
gewährleisten, erwartet er, dass Meinungsverschiedenheiten im Kollegium
diskutiert werden und nicht mit entsprechenden Äusserungen in der
Öffentlichkeit.
Nach diesen grundsätzlichen
Bemerkungen des Bundespräsidenten hat sich der Bundesrat darüber ausgesprochen.
Dabei ist klar zum Ausdruck gekommen, dass die Probleme des Landes nur durch
breit abgestützte konsensuelle Schritte gelöst werden können, und dass die
Kollegialität, verbunden mit Respekt gegenüber Minderheiten, ein wesentliches
Element unserer politischen Kultur darstellt, die bewahrt werden
muss.
Der Bundesrat ist gewillt,
sich über grundsätzliche Fragen zu unserem politischen System – zum Beispiel
über das Verhältnis Volk-Regierung und über die Beziehung der
Bundesratsmitglieder zu ihrer eigenen Partei – vertieft
auseinanderzusetzen.
Der
Bundesratssprecher
Vizekanzler Achille
Casanova
Bern, 20. Oktober 2004