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Antrag für einen Nachtragskredit zugunsten der Schweizer Forschungszusammenarbeit mit Europa

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 20. Oktober 2004

Antrag für einen Nachtragskredit zugunsten der Schweizer
Forschungszusammenarbeit mit Europa

Der Bundesrat beantragt beim Parlament einen Zusatzkredit in der Höhe von
21, 7 Mio Franken für die Schweizer Beteiligung am 6.
Forschungsrahmenprogramm der EU. Der Grund: derzeit sind Schweizer
Forschende in rund 300 Projekte involviert, die wegen ihres Beginns 2003
noch nicht unter die Finanzierungsmodalitäten des bilateralen
Forschungsabkommen fallen. Das Programm ermöglicht es Schweizer
Forscherinnen und Forschern sich an Projekten in der EU zu beteiligen.

Der Beginn des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms datiert auf Anfang 2003. Das
Inkrafttreten des bilateralen Forschungsabkommens zwischen der Schweiz und
der EU dagegen, das die Vollbeteiligung der Schweiz am 6.
Forschungsrahmenprogramm der EU (6. FRP) einschliesslich der zentralen
Projektfinanzierung durch die Europäische Kommission regelt, erfolgte erst
am 1. Januar 2004. Diese rund einjährige Verschiebung, sowie der unerwartet
grosse Erfolg von Projektgesuchen mit Schweizer Beteiligung,  bewirkt eine
Finanzierungslücke für rund 300 Forschungsprojekte des 6. FRP aus dem Jahr
2003.

Seit Anfang 2004 können Schweizer Forschende von sämtlichen Möglichkeiten
des 6. Rahmenprogramms Gebrauch machen. Die Schweizer Teilnehmenden werden
direkt durch die Europäische Kommission finanziert und die Schweiz erhält
Mitsprachemöglichkeiten betreffend der Umsetzung der europäischen
Forschungspolitik.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Lino de Faveri, Chef der Sektion Internationale Forschungsprogramme,
Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Tel. 031 322 99 64