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Aenderung des Mineraloelsteuer-Gesetzes: Vernehmlassung eroeffnet


MEDIENMITTEILUNG

Änderung des Mineralölsteuer-Gesetzes: Vernehmlassung eröffnet

20. Okt 2004 (EFD) Ab 2007 sollen umweltschonende Treibstoffe über
steuerliche Erleichterungen gefördert werden. An seiner heutigen Sitzung
hat der Bundesrat das Eidg. Finanzdepartement beauftragt, die
Vernehmlassung zur notwendigen Änderung des Mineralölsteuer-Gesetzes
durchzuführen.

Mit der angestrebten Änderung des Mineralölsteuer-Gesetzes will der
Bundesrat umweltschonende Treibstoffe mittels steuerlicher Anreize
fördern und damit den CO2-Ausstoss im Strassenverkehr senken.

Vorgesehen ist, Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen von der
Mineralölsteuer zu befreien. Gleichzeitig sinkt bei Erd- und Flüssiggas,
das als Treibstoff verwendet wird, die Besteuerung um 40 Rappen pro
Liter Benzinäquivalent. Die Mindereinnahmen sollen durch eine höhere
Besteuerung des Benzins vollständig kompensiert werden. Die
Steuerbelastung beim Benzin wird dadurch voraussichtlich um ein bis zwei
Rappen im Jahr 2007 und rund sechs Rappen je Liter im Jahr 2010 zunehmen.

Die Steuerermässigung auf umweltschonenden Treibstoffen soll dazu
beitragen, die im CO2-Gesetz festgeschriebene Reduktion beim
CO2-Ausstoss zu erreichen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 21. Januar
2005.

Die Vernehmlassungsunterlagen können unter www.zoll.admin.ch (unter
"Gesetze") abgerufen werden.

Auskunft für Medienschaffende:
Roland Clément, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 67 83 Marion Bracher,
Oberzolldirektion, Tel. 031 322 35 68

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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