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Informationssystem der Zollverwaltung


MEDIENMITTEILUNG

Informationssystem der Zollverwaltung

20. Okt 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Verordnung über das
Informationssystem der Eidgenössischen Zollverwaltung für Strafsachen
geändert. Damit schafft er die Rechtsgrundlage für den Einsatz eines
externen Analysesystems, das für die Strafverfolgung notwendig ist.

Die Zollverwaltung betreibt seit dem Jahr 2000 ein Informationssystem
für Strafsachen, das aber entgegen der ursprünglichen Planung nicht
vollständig realisiert worden ist. Der Bundesrat hat nun die
entsprechende Verordnung den veränderten Gegebenheiten angepasst.
Gleichzeitig hat er die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass die
Zollverwaltung ein externes Analysesystem einsetzen kann. Dieses für die
Strafverfolgung notwendige Hilfsmittel visualisiert Zusammenhänge bei
komplexen Sachverhalten und wird auch bei der Bundeskriminalpolizei und
den Kantonspolizeien verwendet. Die Verordnungsänderung tritt am 1.
Januar 2005 in Kraft.

Auskunft für Medienschaffende:

Oliver Brand, Oberzolldirektion, 031 322 67 19

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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