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Eroeffnung der Vernehmlassung zum Bericht ueber die Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht


MEDIENMITTEILUNG

Eröffnung der Vernehmlassung zum Bericht über die Sanktionen in der
Finanzmarktaufsicht

20. Okt 2004 (EFD) Das Vernehmlassungsverfahren zum Expertenbericht
"Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht" wird in den nächsten Tagen
eröffnet. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Nach der Verabschiedung des I. Teilberichts der Expertenkommission unter
der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli zur Organisation der "Eidg.
Finanzmarktaufsicht (FINMA)" sowie zu den fachbereichsübergreifenden
Aufsichtsinstrumenten hat die Expertenkommission einen zweiten
Teilbericht über die Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht verabschiedet
und dem Chef EFD zugestellt. Mit dem zweiten Teilbericht, der am 16.
August dieses Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist, ergänzt
die Expertenkommission das im ersten Teilbericht vorgeschlagene
Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz
[FINMAG]), welches die Zusammenführung der Eidgenössische
Bankenkommission (EBK) und des Bundesamtes für Privatversicherungen
(BPV) vorsieht, durch ein Sanktionensystem. Damit wird aufgezeigt, mit
welchen Sanktionsinstrumenten eine künftige FINMA ausgestattet werden
sollte.

Ausgehend von der bestehenden Sanktionenordnung wird eine neue,
gestraffte und harmonisierte Sanktionenordnung vorgeschlagen, die
einerseits aus überarbeiteten Strafbestimmungen und anderseits aus neuen
harmonisierten Verwaltungssanktionen besteht. Die Expertenkommission
schlägt vor, für Pflichtverletzungen weiterhin Bussen im Rahmen des
Verwaltungsstrafrechts auszufällen. Im Gegenzug werden die
Strafbestimmungen verwesentlicht und harmonisiert und die Strafrahmen
einheitlich angehoben. Nicht praxisrelevante Straftatbestände werden
gestrichen. Daneben werden neue harmonisierte Verwaltungssanktionen wie
z. B. das "naming and shaming", Einziehung oder Berufsverbot vorgeschlagen.

Das Eidg. Finanzdepartement EFD eröffnet über den II. Teilbericht
"Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht" in den nächsten Tagen eine
Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen. Das
Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 31. Januar 2004.

Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website des EFD abgerufen oder
beim Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Vertrieb Publikationen, 3003
Bern, bezogen werden.

Auskunft für Medienschaffende:

Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement / Vizepräsidentin der
Expertenkommission, Tel.: 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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