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Verringerung des CO2-Ausstosses: Vernehmlassung zu vier Varianten eröffnet

Medienmitteilung

Verringerung des CO2-Ausstosses: Vernehmlassung zu vier Varianten eröffnet

Die Schweiz soll die klimapolitischen Ziele, wie sie das Parlament im Gesetz
verankert hat, mit zusätzlichen Massnahmen erreichen. Der Bundesrat hat
heute vier Varianten zur weiteren Verringerung des CO2-Ausstosses in die
Vernehmlassung geschickt. Drei davon enthalten eine CO2-Abgabe, eine setzt
allein auf einen freiwilligen Klimarappen auf Treibstoffen. Der
Vernehmlassungsbericht legt Auswirkungen der Varianten auf Klima, Wirtschaft
und Finanzen dar. Die Vernehmlassung läuft bis zum 20. Januar 2005. Danach
wird der Bundesrat entscheiden, wie er die Ziele des CO2-Gesetzes erreichen
will.

An seiner Klausur vom 11. Juni 2004 hatte der Bundesrat im Grundsatz
beschlossen, vier Varianten zur Diskussion zu stellen. Heute hat er den
entsprechenden Bericht in die Vernehmlassung geschickt; darin wird
dargelegt, wie sich die vier Varianten klimapolitisch, wirtschaftlich und
finanziell auswirken und welches ihre Vor- und Nachteile sind (vgl.
Faktenblatt 1). Welche Lösung er dem Parlament vorschlagen will, wird der
Bundesrat vom Ergebnis der Vernehmlassung, aber auch von der Vorgehensweise
in anderen europäischen Ländern sowie der Konkurrenzsituation der
einheimischen Wirtschaft abhängig machen.

Variante 1: CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen

Auf Brennstoffen wird ab 2006 eine Abgabe von 35 Franken pro t CO2 (ca. 9
Rappen pro Liter Heizöl) erhoben. Auf Treibstoffen wird ab 2006 eine Abgabe
von 64 Franken pro t CO2 erhoben und ab 2008 auf 128 Franken pro t CO2 (ca.
30 Rappen pro Liter Benzin) erhöht.

Die CO2-Abgabe ist keine Steuer, sondern eine Lenkungsabgabe, deren Erträge
an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückfliessen. Bei dieser Variante
erhält die Bevölkerung via Krankenkassen 192 Franken pro Kopf zurück. Davon
profitieren alle, die mit Energie sparsam umgehen, insbesondere aber auch
mittlere und untere Einkommensschichten mit Kindern.

Die reine Abgabelösung bietet den Vorteil breiter und langfristig wirkender
Preisanreize. Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und auf die
Beschäftigung sind positiv. Als Folge des Absatzrückganges bei den
Treibstoffen sind aber Einnahmenausfälle von rund 450 Mio. Franken bei der
Mineralölsteuer zu erwarten.

Variante 2: CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen mit Teilzweckbindung für
den Erwerb von Zertifikaten aus dem Ausland

Auf Brennstoffen wird ab 2006 eine Abgabe von 35 Franken pro t CO2 (ca. 9
Rappen pro Liter Heizöl) erhoben. Auf Treibstoffen wird ab 2006 eine Abgabe
von 64 Franken pro t CO2 (ca. 15 Rappen pro Liter Benzin) erhoben. Im
Unterschied zu Variante 1 wird auf eine Anhebung des Abgabesatzes auf einer
zweiten Stufe verzichtet. Stattdessen werden 2 Prozent der Einnahmen
zweckgebunden für die Nutzung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls
verwendet (vgl. Faktenblatt 3).

Diese Teilzweckbindung erfordert eine Änderung des CO2-Gesetzes. Ca. 1 Mio.
t CO2 der Treibstoffemissionen werden mit ausländischen Zertifikaten
abgedeckt. Dadurch betragen die Einnahmenausfälle bei der Mineralölsteuer
noch rund 225 Mio. Franken.

Variante 3: CO2-Abgabe auf Brennstoffen mit Klimarappen auf Treibstoffen

Auf Brennstoffen wird ab 2006 eine Abgabe von 35 Franken pro t CO2 (ca. 9
Rappen pro Liter Heizöl) erhoben. Pro Liter Treibstoff wird auf Importstufe
ein Klimarappen von 1 Rappen erhoben. Die Einnahmen von ca. 70 Mio. Franken
werden im In- und Ausland eingesetzt. Im Inland sollen dabei vorab
Biotreibstoffe gefördert werden sowie Massnahmen im Brennstoffbereich
(Gebäude, Infrastrukturanlagen); im Ausland ist der Kauf von
Emissionszertifikaten geplant; hier erfolgt die hauptsächliche CO2-Reduktion
bei dieser Variante. Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer gehen dafür kaum
zurück. Für die Umsetzung des Klimarappens ist die Gründung einer Stiftung
vorgesehen, deren 10- bis 20-köpfiger Stiftungsrat die
Finanzierungsentscheide trifft.

Variante 4: Allein Klimarappen auf Treibstoffen

Bei dieser Variante wird auf Preisanreize über eine CO2-Abgabe ganz
verzichtet. Stattdessen wird pro Liter Treibstoff ein Klimarappen von 1,6
Rappen erhoben. Mit den Einnahmen von ca. 115 Mio. Franken werden gegenüber
Variante 3 die Massnahmen im Gebäude- und Infrastrukturbereich verstärkt
sowie mehr ausländische Zertifikate erworben.

Für die Umsetzung der Varianten sind Rechtserlasse erforderlich. So ist bei
allen Varianten zu regeln, bis zu welchem Umfang ausländische Zertifikate
ans CO2-Reduktionsziel angerechnet werden dürfen (Supplementarität);
ebenfalls festgelegt werden müssen die Anforderungen an Klimaschutzprojekte
im Ausland. Die drei Varianten mit CO2-Abgabe bedingen zudem eine Verordnung
über die Abgabeerhebung, -rückverteilung und -befreiung. Bei Variante 2
müsste das CO2-Gesetz selbst geändert werden. Die materiellen Elemente zu
diesen drei Rechtserlassen sind in Anhang 1 bis 3 zum Vernehmlassungsbericht
dargestellt.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Januar 2005. Alle interessierten
Kreise sind eingeladen, Stellung zu nehmen. Die Unterlagen sind unter
www.umwelt-schweiz.ch/klima abrufbar. Der Bundesrat entscheidet nach der
Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse über die Variante und das weitere
Vorgehen.

Bern, 20. Oktober 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Pressedienst UVEK, 031 322 55 11

Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88

Arthur Mohr, Chef Abteilung Ökonomie und Forschung BUWAL, 079 687 11 69