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Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Schwyz

Medienmitteilung

Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Schwyz

Der Bundesrat hat den Richtplan des Kantons Schwyz mit einigen Auflagen
genehmigt. Der bisher gültige Richtplan aus dem Jahr 1986 wurde vollständig
überarbeitet. Der neue Richtplan soll insbesondere dazu dienen, die
unterschiedlichen Interessen an der Nutzung des Raumes fair gegeneinander
abzuwägen.

Schon heute kämpft der Kanton Schwyz mit erheblichen regionalen
Ungleichgewichten. So ist der äussere Kantonsteil einem starken
Siedlungsdruck aus der Agglomeration Zürich und damit hohen
Verkehrsbelastungen ausgesetzt. Mit dem Wandel in der Forst- und
Landwirtschaft, der wachsenden Beanspruchung der Landschaft für Freizeit und
Erholung und dem notwendigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen muss
der Kanton die verschiedenen Interessen gegeneinander abwägen. Als
Schwerpunkte bezeichnet der überarbeitete kantonale Richtplan das Vorhaben
einer integrierten Verkehrsplanung mit dem Ziel einer besseren Abstimmung
zwischen der Siedlungsentwicklung und dem überörtlichen Verkehr. Ausserdem
will der Kanton darauf hinarbeiten, dass die Politikbereiche, welche die
künftige Landschaftsentwicklung betreffen, kohärenter werden.

Der Bundesrat hat nun den Richtplan des Kantons Schwyz mit einigen Auflagen
genehmigt. So sind angesichts der kantonalen Diagnosen zu den anstehenden
Problemen die Vorstellungen zur räumlichen Entwicklung, insbesondere im
Bereich der Besiedlung, noch zu konkretisieren. Für die Gemeinden sind
Vorgaben bei der Bauzonenüberprüfung, der Erweiterung von Bauzonen und der
Festlegung von Siedlungstrenngürteln zu schaffen. Im Weiteren sind
Grundlagen zum Raumbedarf der Fliessgewässer,  zum Langsamverkehr und zur
Parkraumpolitik zu entwickeln. Die sich daraus ergebenden Änderungen und
Ergänzungen des kantonalen Richtplans sollen beim Bund bis Ende 2006 zur
Prüfung und Genehmigung eingereicht werden. Der Kanton wird eingeladen, dem
Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bis Mitte 2005 über den Stand und die
weiteren Schritte der Zusammenarbeit mit Nachbarkantonen sowie zu kantonalen
Planungen in den Bereichen Forst, Naturgefahren und Energie Bericht zu
erstatten. Der neue Richtplan ist auch für die Behörden des Bundes und der
Nachbarkantone verbindlich.

Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid auf den Prüfungsbericht des
ARE.

Bern, 20.10.04

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Fred Baumgartner, Sektionschef Siedlung und Landschaft, Bundesamt
für Raumentwicklung (ARE)

Tel. +41 (0)31 322 40 54

Rudolf Menzi, Stabsstelle Information ARE, Bundesamt für Raumentwicklung
(ARE),

Tel. +41 (0)31 322 40 55