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Schweiz mit Ergebnis der CITES-Konferenz zufrieden

Schweiz mit Ergebnis der CITES-Konferenz zufrieden

Die Schweiz ist insgesamt zufrieden mit dem Ergebnis der 13.
CITES-Vertragsstaatenkonferenz in Bangkok, die am Donnerstag zu Ende
ging. Über 150 CITES Vertragsstaaten und ebenso viele nicht-staatliche
Organisationen mit Beobachterstatus nahmen an der Tagung teil und
diskutierten mehr als 150 Traktanden. CITES ist das Übereinkommen über
den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und
Pflanzen.

Der internationale Handel einer Reihe von Tier- und Pflanzenarten wird
neu entweder streng kontrolliert (Listung in Anhang II) oder
grundsätzlich verboten (Listung in Anhang I). Neu in den Anhang II von
CITES aufgenommen wurden etwa mehrere asiatische
Sumpfschildkrötenarten, der Weisse Hai, der Napoleonsfisch, die
Medizinalpflanze Hoodia (spp.), verschiedene asiatische Eibenarten (als
Medizinalpflanzen genutzt) sowie das Tropenholz Ramin. In den Anhang I
neu aufgenommen - und damit mit einem Verbot für den internationalen
Handel zu kommerziellen Zwecken belegt - wurden neben anderen der
Irrawaddy Delfin, die Blaukappenamazone, die Spinnenschildkröte und
eine Palmenart aus Madagaskar.

Die Konferenz bewilligte ausserdem Exportquoten für Jagdtrophäen von
Krokodilen, Leoparden, Weissen und - erstmals - Schwarzen Nashörnern
insbesondere aus südafrikanischen Staaten. Besonders erfreulich ist,
dass der amerikanische Weisskopfseeadler und das Rosenköpfchen (eine
Papageienart) dank entsprechender Schutzmassnahmen nicht mehr durch den
internationalen Handel gefährdet sind. Deshalb konnten die Tierarten
aus den CITES-Anhängen gestrichen werden. Verabschiedet wurden auch
neue Kriterien zur künftigen Beurteilung der Anträge zu
Anhangsänderungen sowie Erleichterungen in administrativen Verfahren
und im Vollzug, teilweise vorgelegt von der Schweiz.

Abgelehnt oder zurückgezogen wurden dagegen Anträge etwa zur
Rückstufung einiger Zwergwalbestände von Anhang I in Anhang II, zur
Gewährung einer Jahresexportquote für Rohelfenbein aus Namibia und zur
Aufnahme des Papstfinken in Anhang II.

Die Schweizer Delegation trug aktiv und kompetent zum guten Gelingen
der Konferenz bei. Ihr Fazit ist insgesamt positiv. Das Mandat der
Schweizer Vertreter als Repräsentanten der europäischen Region in den
zwei wissenschaftlichen CITES Komitees wurde von der
Vertragsstaatenkonferenz erneut bestätigt.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst

(Die Mitglieder der Delegation sind teilweise schwer erreichbar.)

 Jonas Lüthy,
 CITES Pflanzen,
 Bundesamt für Veterinärwesen
 079 570 06 44

 Mathias Lörtscher,
 CITES Tiere,
 Bundesamt für Veterinärwesen
 079 475 60 84