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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen

Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 01.10.2004. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten
Verfassungen der Kantone Zürich, Solothurn und Appenzell Innerrhoden zu
gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht
überein.

Die Verfassungsrevisionen haben zum Gegenstand:

im Kanton Zürich:

- Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden;

im Kanton Solothurn:

- Zentralisierung der Oberämter und der Amtschreibereien;

- Legislaturplan und integrierter Aufgaben- und Finanzplan als neue Mittel
der politischen Planung (wirkungsorientierte Verwaltungsführung);

- Globalbudgetinitiative als neue Initiativform;

- Delegation von Finanzbefugnissen;

- Reform der Strafverfolgung: Übergang vom Untersuchungsrichter- zum
Staatsanwaltsmodell, Einführung eines unabhängigen Haftrichters und von
Untersuchungsbeamten, Vereinfachungen im Instanzenzug und Verbesserung der
Strukturen im Jugendstrafvollzug;

im Kanton Appenzell Innerrhoden:

- Aufhebung von Bestimmungen über das Verhältnis Kirche Staat;

- formelle Bereinigung.

Weitere Auskünfte:

Ridha Fraoua, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 49

Christine Guy-Ecabert, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 44