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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Verstärkung der flankierenden Massnahmen

Verstärkung der flankierenden Massnahmen

Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2004 seine Botschaft zu einem
Gesetzesentwurf verabschiedet, der eine Verstärkung der im Rahmen des
Personen-Freizügigkeitsabkommens getroffenen flankierenden Massnahmen
vorsieht. Damit werden noch wirksamere Massnahmen bei der Bekämpfung
des Lohn- und Sozialdumpings zur Verfügung stehen.

In Anbetracht der Öffnung unserer Grenzen für aus der EU stammende
Arbeitskräfte und Dienstleistungserbringer sowie im Hinblick auf die
Ausdehnung des Personen-Freizügigkeitsabkommens ist es unerlässlich,
über taugliche Mittel zur Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings zu
verfügen, welche den notwendigen Schutz gewährleisten, ohne den
wichtigsten Vorzug des schweizerischen Wirtschaftsstandorts zu
gefährden, die Flexibilität des Arbeitsmarkts. Die durch die
vorliegenden Vorschläge ergänzten flankierenden Massnahmen erfüllen
diese doppelte Vorgabe.

Im Hinblick auf die Ausdehnung des Personen-Freizügigkeitsabkommens auf
die zehn neuen Mitgliedstaaten der EU und aufgrund der sehr grossen
Unterschiede bei den Löhnen und bei den übrigen Arbeitsbedingungen
zwischen diesen Ländern und der Schweiz hat eine vom EVD eingesetzte
Arbeitsgruppe die Notwendigkeit neuer Massnahmen und deren Umrisse
untersucht und Vorschläge gemacht.

Die vorgeschlagenen Massnahmen beruhen auf den Feststellungen, die ihm
Rahmen der Einrichtung der für den Vollzug der flankierenden Massnahmen
notwendigen Strukturen gemacht wurden. Sie sollen eine einfachere und
wirksamere Umsetzung der flankierenden Massnahmen ermöglichen. Neben
einigen Änderungen, die für eine Verstärkung der Anwendung und des
Vollzugs des Entsendegesetzes bestimmt sind - wie beispielweise eine
Verschärfung der Sanktionen gegenüber ausländischen Arbeitgebern -, ist
die Anstellung von kantonalen Inspektoren vorgesehen, mit einer
finanziellen Beteiligung des Bundes. Diese Inspektoren müssen in
ausreichender Zahl bestehen und werden mit den Kontrollen beauftragt
sein, die von den tripartiten Kommissionen und von den kantonalen
Behörden beschlossen werden. Eine weitere Massnahme ist darauf
gerichtet, die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
zu begünstigen in Fällen, in denen die tripartiten Kommissionen ein
wiederholtes und missbräuchliches Lohn- und Sozialdumping im Sinne der
1999 verabschiedeten Regelungen entdeckt haben. Ebenfalls wird eine
schriftliche Information der Arbeitnehmer über die wesentlichen
Elemente des Arbeitsvertrags vorgeschlagen.

Herrn Jean-Luc Nordmann,
 Direktor,
 Direktion für Arbeit,
 seco,
 Tel. 031 322 29 26

 Herrn Daniel Veuve,
 Chef des Ressorts Arbeitsbeziehungen,
 seco,
 Tel. 031 322 29 31