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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesgericht schützt Entscheid der Preisüberwachung:

Bundesgericht schützt Entscheid der Preisüberwachung:

Die gegen einen regionalen Kabelnetzbetreiber verfügte
Preisherabsetzung war rechtens  Der Preisüberwacher war zuständig, die
Abonnementspreise des regionalen Kabelnetzbetreibers Antennes
Collectives de Télévision SA (ACTV) mit Sitz in Moutier herabzusetzen
und die verfügte Preisherabesetzung war rechtmässig. Dies ergibt sich
aus einem kürzlich ergangen Urteil des Bundesgerichts.

Der Preisüberwacher hatte den im Raum Delémont/Moutier tätigen
Kabelnetzbetreiber vor rund drei Jahren in einer Verfügung
verpflichtet, die Abonnementsgebühren von monatlich Fr. 23.70 auf Fr.
17.- (exkl. Mehrwertsteuer und Abgaben) zu senken. Diesen Entscheid
focht die ACTV zunächst erfolglos bei der Rekurskommission für
Wettbewerbsfragen (REKO/WEF) an. Mit Entscheid vom 14. Juni 2004 hat
jetzt auch das Bundesgericht die gegen den Entscheid der REKO/WEF
erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde der ACTV abgewiesen. In den
Beschwerden wurde die Zuständigkeit des Preisüberwachers generell
bestritten und auch die Rechtmässigkeit der Preisherbsetzung
angefochten.

In der seit kurzem vorliegenden schriftlichen Begründung des Urteils
bestätigt das Bundesgericht, dass weder der Satelliten- noch der
terrestische Empfang eine gleichwertige Alternative zum Kabelnetz
darstellten. Als einzige Anbieterin von Kabelanschlüssen im
betreffenden Versorgungsgebiet sei die ACTV marktmächtig und Wettbewerb
auszuschliessen. Die Zuständigkeit des Preisüberwachers sei somit
gegeben. Geschützt hat das Bundesgericht auch die Preisanalyse und die
verfügte Preisherabsetzung des Preisüberwachers. Es betont dabei, dass
der Preisüberwacher bei der Auswahl der anzuwendenden
Beurteilungsmethode über einen erheblichen Ermessenspielraum verfüge.
Die Kostenanalyse des Preisüberwachers sei nicht zu beanstanden und die
Preisherabsetzung rechtmässig.

Rudolf Strahm, Preisüberwacher

Rudolf Strahm,
 Preisüberwacher,
 Tel. 031 / 322 21 02