Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Medienmitteilung

Zweiter Test mit Vote électronique auf Bundesebene

Nach dem erfolgreichen Ersteinsatz der elektronischen Stimmabgabe anlässlich der eidg. Volksabstimmung vom 26. September 2004 hat der Bundesrat dem Kanton Genf grünes Licht gegeben für einen zweiten Pilotversuch anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28.November 2004. Die Anzahl derjenigen Stimmberechtigten, die mit Vote électronique abstimmen können, wird verdoppelt.

In acht Genfer Gemeinden (Anières, Cologny, Carouge, Meyrin, Collonge-Bellerive, Vandoeuvres, Onex, Versoix) werden die Stimmberechtigten anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 2004 wahlweise konventionell (an der Urne und per Post) oder elektronisch abstimmen können. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesuch des Kantons Genf genehmigt. Damit kommt die elektronische Stimmabgabe nach dem erfolgreichen Pilotversuch vom 26. September in diesem Jahr zum zweiten Einsatz im Rahmen einer eidg. Volksabstimmung. Insgesamt rund 41'000 Stimmberechtigte oder 18,6 % des Genfer Elektorats werden den Vote électronique am 28. November 2004 zur Stimmabgabe benützen können, was eine Verdoppelung im Vergleich zur Septemberabstimmung bedeutet.

Der Bundesrat hat das Gesuch des Kantons Genf mit den folgenden Bedingungen bewilligt: Die Stimme darf in den acht Gemeinden wahlweise konventionell oder elektronisch abgegeben werden. Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können in diesen Versuch nicht einbezogen werden. Diese Versuchsanordnung gilt für sämtliche in den Pilotgemeinden stattfindenden kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen. Die elektronisch und die konventionell abgegebenen Stimmen der acht Pilotgemeinden werden addiert und unter Vorbehalt eines korrekten Ablaufs für das eidgenössische Ergebnis berücksichtigt. Der Kanton Genf bleibt für die Sicherheit des Vote électronique verantwortlich.

Die Anwendung der elektronischen Stimmabgabe auf Bundesebene stellt eine wichtige Etappe der bundesrätlichen Strategie dar, mit der die Machbarkeit des Vote électronique für die Schweiz umfassend abgeklärt werden soll. In den weiteren Pilotversuchen, die im Kanton Genf sowie 2005 auch in den beiden anderen Pilotkantonen Neuenburg und Zürich geplant sind, sollen möglichst viele Erfahrungen mit der elektronischen Stimmabgabe gesammelt werden. Auf Wunsch der Eidgenössischen Räte werden diese Tests wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Die Ergebnisse werden Teil eines Evaluationsberichts des Bundesrats ans Parlament sein. Die drei Pilotprojekte des Bundes in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich sind erste Schritte auf dem langen Weg zu einer eventuellen definitiven Einführung der elektronischen Stimmabgabe in der Schweiz.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

Bern, 1. Oktober 2004

Für Rückfragen:

Daniel Brändli, Bundeskanzlei, Projektleiter Vote électronique

Tel. 031 322 06 10  /  daniel.braendli@bk.admin.ch

Hans-Urs Wili, Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte

Tel. 031 322 37 49  /  hans-urs.wili@bk.admin.ch