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Bundesrat nimmt Vernehmlassungsbericht zum Seilbahngesetz zur Kenntnis

Medienmitteilung

Bundesrat nimmt Vernehmlassungsbericht zum Seilbahngesetz zur Kenntnis

Der Bundesrat hat vom Vernehmlassungsbericht zum Seilbahngesetz Kenntnis
genommen und das UVEK beauftragt, einen Gesetzesentwurf und die Botschaft
auszuarbeiten.

Der Bundesrat hatte das Seilbahngesetz am 15. Dezember 2003 in die
Vernehmlassung geschickt. Mit dem neuen Gesetz will der Bund eine
Gesetzeslücke schliessen, die Verfahren vereinfachen und die Schweizer
Normen an diejenigen der EU angleichen. Das Seilbahngesetz beruht auf der
neuen Bundesverfassung. Sie überträgt dem Bund eine umfassende Kompetenz
über die Seilbahnen.

In der Vernehmlassung sind beim Bundesamt für Verkehr über 60 Stellungnahmen
eingegangen. Zielsetzungen und Handlungsbedarf wurden von allen
Vernehmlassenden allgemein anerkannt, die konkreten Regelungen in einzelnen
Bereichen jedoch kontrovers beurteilt.

Der Bundesrat nahm nun vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis und legte
das weitere Vorgehen fest. Bis Ende 2004 soll das Eidgenössische Departement
für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) einen Gesetzesentwurf und die Botschaft an
das Parlament ausarbeiten. Dabei soll das Gesetz angesichts der raschen
technologischen Entwicklung nur die Rahmenbestimmungen enthalten. Der
Vollzug ist auf Verordnungsstufe zu regeln.

Wichtigstes inhaltliches Ziel der Vorlage ist die Vereinfachung der
Verfahren: Neu gibt es statt drei nur noch ein Verfahren: Zuständige Behörde
ist neu erstinstanzlich einzig das Bundesamt für Verkehr (BAV), für Skilifte
hingegen bleiben die Kantone zuständig. Das Gesetz legt fest, wie der Bund
die Sicherheitsaufsicht ausübt. Die finanzielle Förderung der
Seilbahnbranche ist nicht Gegenstand des Gesetzes. Das UVEK wird nun bis
Ende 2004 dem Bundesrat Botschaft und Gesetz zu Handen der Eidgenössischen
Räte unterbreiten.

Bern, 1. Oktober 2004

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskünfte: Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031
322 36 43