Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Genehmigung der
Bilateralen II
Der Bundesrat hat am
Freitag die Botschaft zu den bilateralen Abkommen II verabschiedet sowie den
Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis genommen. Wie die Vernehmlassungsergebnisse
zeigen, geniessen die Bilateralen II die einstimmige Unterstützung der Kantone,
breiter Wirtschaftskreise sowie der Mehrzahl der Parteien, Organisationen und
Verbände. Der Bundesrat bewertet die Bilateralen II als wichtige Fortsetzung der
schweizerischen Interessenpolitik gegenüber der EU auf bilateralem Weg.
Die Verabschiedung der
Botschaft zur Genehmigung der Bilateralen II erfolgt unter Vorbehalt der
Unterzeichnung der Abkommen voraussichtlich Ende Oktober. Gemeinsam mit der
Sammelbotschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die acht separaten
Bundesbeschlüsse zu den Abkommen. Es handelt sich um die Abkommen über
landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Statistik, Ruhegehälter, Umwelt,
MEDIA, Betrugsbekämpfung, Zinsbesteuerung sowie um das Abkommen über die
polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Visa und Asyl (Schengen/Dublin).
Sieben der Abkommen (ausser
jenem über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte) unterstehen dem fakultativen
Staatsvertragsreferendum. Drei Abkommen (MEDIA, Schengen/Dublin und
Zinsbesteuerung) bedürfen zu ihrer Umsetzung Anpassungen auf Gesetzesstufe.
Breite Unterstützung für
die Bilateralen II
Die Verabschiedung der
Botschaft erfolgt nach Ende des Vernehmlassungsverfahrens. Die Ergebnisse zeigen
ein klares Bild: Die Bilateralen II werden von Wirtschaftskreisen ebenso
einhellig unterstützt wie von der Mehrzahl der Parteien, Organisationen und
Verbänden. Die Kantone stellen sich einstimmig hinter die Bilateralen
II.
Klar abgelehnt werden die
Abkommen einzig von der SVP. Die EDU und die AUNS sprechen sich gegen
Schengen/Dublin aus. Zahlreiche Schützenverbände haben kritisch zur vorgesehenen
Waffengesetzrevision Stellung genommen.
Den Hauptanliegen der
Vernehmlassungsteilnehmer, insbesondere im Bereich der Waffengesetzgebung, wird
in der Botschaft Rechnung getragen. Der Bundesrat betont, dass aufgrund von
Schengen/Dublin lediglich die unbedingt nötigen Anpassungen des schweizerischen
Waffengesetzes vorgenommen würden. Die wesentliche Anpassung besteht darin, dass
die bisherige Unterscheidung zwischen Waffenerwerb im Handel und Waffenerwerb
unter Privaten aufgehoben wird. Für alle Erwerbsformen (inklusive den Erwerb
durch Erbgang) sollen künftig – je nach Waffenkategorien - die gleichen
Erwerbsvoraussetzungen gelten (Ausnahmebewilligung, Waffenerwerbsschein,
Meldung).
Der Bundesrat bewertet die Bilateralen II als wichtigen weiteren
Schritt auf dem bilateralen Weg: Die Bilateralen II befriedigen einerseits
wirtschaftliche Interessen beispielsweise der Nahrungsmittelindustrie oder des
Tourismus. Das Bankgeheimnis wird gesichert, und europaweit tätige Unternehmen
werden steuerlich entlastet.
Über die wirtschaftlichen Anliegen hinaus wird die Zusammenarbeit mit
der EU in weiteren Politikbereichen ausgebaut, in erster Linie bei der inneren
Sicherheit und der Asylpolitik. Die Polizei- und Justiz-Zusammenarbeit von
Schengen z.B. bietet wirksame Instrumente im Kampf gegen das
grenzüberschreitende Verbrechen wie beispielsweise das europaweite
Fahndungssystem SIS. Und die Dubliner Asylzusammenarbeit ermöglicht eine
substanzielle Entlastung des schweizerischen Asylwesens.
Keine Mehrbelastung für den
Bundeshaushalt
Auf der Grundlage heutiger
Schätzungen dürfte die Umsetzung der Bilateralen II zu zusätzlichen Nettokosten
für den Bundeshaushalt in der Grössenordnung von 80 Millionen Franken führen.
Kosten entstehen der Schweiz durch die Einbusse von Zolleinnahmen bei den
verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte, durch die Beiträge an die MEDIA-Programme
und die europäische Umweltagentur sowie durch die Inkraftsetzung des
Statistik-Abkommens und die Anwendung von Schengen/Dublin.
Umgekehrt würden der
Schweiz ohne Teilnahme an der Dubliner Asylzusammenarbeit im Asylbereich
Mehrausgaben erwachsen. Unterm Strich dürften die Bilateralen II darum für den
Bundeshaushalt in etwa budgetneutral ausfallen.
Bern, 1. Oktober
2004
Auskunft: Adrian Sollberger, Integrationsbüro EDA/EVD;
Tel. 031 322 26
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Die einzelnen Dossiers der
Bilateralen II
Schengen/Dublin
Schengen erleichtert den
freien grenzüberschreitenden Reiseverkehr durch den grundsätzlichen Abbau
systematischer Personenkontrollen an der Grenze. Gleichzeitig wird die innere
Sicherheit durch die verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei
und Justiz gegen internationales Verbrechen und Terrorismus gestärkt. Zentrales
Instrument dieser Kooperation ist das computergestützte europaweite
Fahndungssystem SIS. Das schweizerische Grenzwachtkorps wird auch bei einer
Schengen-Zusammenarbeit weiterhin an der Schweizer Grenze Zollkontrollen sowie
im Rahmen derselben auch Personenkontrollen durchführen. Dazu kommen mobile
Kontrollen der Behörden im Landesinnern.
Dublin regelt die
Zuständigkeit für Asylgesuche gemäss präzisen Kriterien. Asylsuchende haben
Anspruch auf ein Gesuch in dem für sie zuständigen Staat. Dank der
Fingerabdruck-Datenbank Eurodac können Zweitgesuchsteller eindeutig
identifiziert und ins zuständige Land zurückgewiesen
werden.
Zinsbesteuerung
Die Schweiz erhebt
zugunsten der EU-Staaten einen Steuerrückbehalt, der schrittweise bis 35%
angehoben wird. Dieser Steuerrückbehalt betrifft ausschliesslich Zinserträge von
natürlichen Personen mit Steuersitz in der EU.
Betrugsbekämpfung
Die Zusammenarbeit zwischen
der Schweiz und der EU gegen Schmuggel und andere Deliktformen im indirekten
Steuerbereich (Zoll, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer), im Bereich Subventionen
sowie beim öffentlichen Beschaffungswesen wird intensiviert und
ausgebaut.
Landwirtschaftliche
Verarbeitungsprodukte
Für eine breite Palette
von Produkten der Nahrungsmittelindustrie (wie Schokolade, Biskuits, Suppen,
Saucen, Teigwaren, löslicher Kaffee etc.) werden Zölle und Exportsubventionen
abgebaut.
Umwelt
Die
Schweiz wird Mitglied der Europäischen Umweltagentur, einem wichtigen Instrument
der europäischen Zusammenarbeit im Umweltbereich.
Statistik
Die
statistische Datenerhebung wird harmonisiert. Ziel ist der Zugang zu einer
breiten Basis vergleichbarer, gesicherter statistischer Daten als Grundlage für
Entscheide in Politik und Wirtschaft.
Media
Schweizer Filmschaffende erhalten vollberechtigten Zugang zu den
Förderungsprogrammen MEDIA der EU zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des
europäischen Films.
Ruhegehälter
Die
Doppelbesteuerung von ehemaligen EU-Beamten mit Wohnsitz in der Schweiz wird
aufgehoben.