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Pressemitteilung

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Genehmigung der Bilateralen II

Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zu den bilateralen Abkommen II verabschiedet sowie den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis genommen. Wie die Vernehmlassungsergebnisse zeigen, geniessen die Bilateralen II die einstimmige Unterstützung der Kantone, breiter Wirtschaftskreise sowie der Mehrzahl der Parteien, Organisationen und Verbände. Der Bundesrat bewertet die Bilateralen II als wichtige Fortsetzung der schweizerischen Interessenpolitik gegenüber der EU auf bilateralem Weg.

Die Verabschiedung der Botschaft zur Genehmigung der Bilateralen II erfolgt unter Vorbehalt der Unterzeichnung der Abkommen voraussichtlich Ende Oktober. Gemeinsam mit der Sammelbotschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die acht separaten Bundesbeschlüsse zu den Abkommen. Es handelt sich um die Abkommen über landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Statistik, Ruhegehälter, Umwelt, MEDIA, Betrugsbekämpfung, Zinsbesteuerung sowie um das Abkommen über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Visa und Asyl (Schengen/Dublin).

Sieben der Abkommen (ausser jenem über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte) unterstehen dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Drei Abkommen (MEDIA, Schengen/Dublin und Zinsbesteuerung) bedürfen zu ihrer Umsetzung Anpassungen auf Gesetzesstufe.

Breite Unterstützung für die Bilateralen II

Die Verabschiedung der Botschaft erfolgt nach Ende des Vernehmlassungsverfahrens. Die Ergebnisse zeigen ein klares Bild: Die Bilateralen II werden von Wirtschaftskreisen ebenso einhellig unterstützt wie von der Mehrzahl der Parteien, Organisationen und Verbänden. Die Kantone stellen sich einstimmig hinter die Bilateralen II.

Klar abgelehnt werden die Abkommen einzig von der SVP. Die EDU und die AUNS sprechen sich gegen Schengen/Dublin aus. Zahlreiche Schützenverbände haben kritisch zur vorgesehenen Waffengesetzrevision Stellung genommen.

Den Hauptanliegen der Vernehmlassungsteilnehmer, insbesondere im Bereich der Waffengesetzgebung, wird in der Botschaft Rechnung getragen. Der Bundesrat betont, dass aufgrund von Schengen/Dublin lediglich die unbedingt nötigen Anpassungen des schweizerischen Waffengesetzes vorgenommen würden. Die wesentliche Anpassung besteht darin, dass die bisherige Unterscheidung zwischen Waffenerwerb im Handel und Waffenerwerb unter Privaten aufgehoben wird. Für alle Erwerbsformen (inklusive den Erwerb durch Erbgang) sollen künftig – je nach Waffenkategorien - die gleichen Erwerbsvoraussetzungen gelten (Ausnahmebewilligung, Waffenerwerbsschein, Meldung).

Der Bundesrat bewertet die Bilateralen II als wichtigen weiteren Schritt auf dem bilateralen Weg: Die Bilateralen II befriedigen einerseits wirtschaftliche Interessen beispielsweise der Nahrungsmittelindustrie oder des Tourismus. Das Bankgeheimnis wird gesichert, und europaweit tätige Unternehmen werden steuerlich entlastet.

Über die wirtschaftlichen Anliegen hinaus wird die Zusammenarbeit mit der EU in weiteren Politikbereichen ausgebaut, in erster Linie bei der inneren Sicherheit und der Asylpolitik. Die Polizei- und Justiz-Zusammenarbeit von Schengen z.B. bietet wirksame Instrumente im Kampf gegen das grenzüberschreitende Verbrechen wie beispielsweise das europaweite Fahndungssystem SIS. Und die Dubliner Asylzusammenarbeit ermöglicht eine substanzielle Entlastung des schweizerischen Asylwesens.

Keine Mehrbelastung für den Bundeshaushalt

Auf der Grundlage heutiger Schätzungen dürfte die Umsetzung der Bilateralen II zu zusätzlichen Nettokosten für den Bundeshaushalt in der Grössenordnung von 80 Millionen Franken führen. Kosten entstehen der Schweiz durch die Einbusse von Zolleinnahmen bei den verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte, durch die Beiträge an die MEDIA-Programme und die europäische Umweltagentur sowie durch die Inkraftsetzung des Statistik-Abkommens und die Anwendung von Schengen/Dublin.

Umgekehrt würden der Schweiz ohne Teilnahme an der Dubliner Asylzusammenarbeit im Asylbereich Mehrausgaben erwachsen. Unterm Strich dürften die Bilateralen II darum für den Bundeshaushalt in etwa budgetneutral ausfallen.

Bern, 1. Oktober 2004

Auskunft: Adrian Sollberger, Integrationsbüro EDA/EVD;

Tel. 031 322 26 40

Die einzelnen Dossiers der Bilateralen II

Schengen/Dublin

Schengen erleichtert den freien grenzüberschreitenden Reiseverkehr durch den grundsätzlichen Abbau systematischer Personenkontrollen an der Grenze. Gleichzeitig wird die innere Sicherheit durch die verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz gegen internationales Verbrechen und Terrorismus gestärkt. Zentrales Instrument dieser Kooperation ist das computergestützte europaweite Fahndungssystem SIS. Das schweizerische Grenzwachtkorps wird auch bei einer Schengen-Zusammenarbeit weiterhin an der Schweizer Grenze Zollkontrollen sowie im Rahmen derselben auch Personenkontrollen durchführen. Dazu kommen mobile Kontrollen der Behörden im Landesinnern.

Dublin regelt die Zuständigkeit für Asylgesuche gemäss präzisen Kriterien. Asylsuchende haben Anspruch auf ein Gesuch in dem für sie zuständigen Staat. Dank der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac können Zweitgesuchsteller eindeutig identifiziert und ins zuständige Land zurückgewiesen werden.

Zinsbesteuerung

Die Schweiz erhebt zugunsten der EU-Staaten einen Steuerrückbehalt, der schrittweise bis 35% angehoben wird. Dieser Steuerrückbehalt betrifft ausschliesslich Zinserträge von natürlichen Personen mit Steuersitz in der EU.

Betrugsbekämpfung

Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU gegen Schmuggel und andere Deliktformen im indirekten Steuerbereich (Zoll, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer), im Bereich Subventionen sowie beim öffentlichen Beschaffungswesen wird intensiviert und ausgebaut.

Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

Für  eine breite Palette von Produkten der Nahrungsmittelindustrie (wie Schokolade, Biskuits, Suppen, Saucen, Teigwaren, löslicher Kaffee etc.) werden Zölle und Exportsubventionen abgebaut.

Umwelt

Die Schweiz wird Mitglied der Europäischen Umweltagentur, einem wichtigen Instrument der europäischen Zusammenarbeit im Umweltbereich.

Statistik

Die statistische Datenerhebung wird harmonisiert. Ziel ist der Zugang zu einer breiten Basis vergleichbarer, gesicherter statistischer Daten als Grundlage für Entscheide in Politik und Wirtschaft.

Media

Schweizer Filmschaffende erhalten vollberechtigten Zugang zu den Förderungsprogrammen MEDIA der EU zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Films.

Ruhegehälter

Die Doppelbesteuerung von ehemaligen EU-Beamten mit Wohnsitz in der Schweiz wird aufgehoben.