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Steuererhoehung auf Zigaretten, Zigarettenpapier und Schnitttabak


MEDIENMITTEILUNG

Steuererhöhung auf Zigaretten, Zigarettenpapier und Schnitttabak

01. Okt 2004 (EFD) Der Zigarettenpreis steigt spätestens am 1. Dezember
2004 um 50 Rappen je Päckli. Ebenfalls erhöht hat der Bundesrat die
Tabaksteuer auf Zigarettenpapier und Schnitttabak. Die bereits am 5.
März angekündigte Erhöhung der Tabaksteuer (ohne Mehrwertsteuer) wird
jährliche Mehreinnahmen von 270 bis 320 Millionen Franken bringen. Der
Ertrag aus der Tabakbesteuerung dient ausschliesslich der
Mitfinanzierung der AHV/IV. Er betrug im Jahr 2003 zirka 1,75 Milliarden
Franken.

Die Steuererhöhung tritt auf heute Freitag in Kraft. Sie hat inklusive
Mehrwertsteuer einen Preisaufschlag von 50 Rappen je Päckli zur Folge.
Der Detailverkaufspreis der in der Schweiz meistverkauften Sorten steigt
damit von Fr. 5.30 auf Fr. 5.80 je Päckli. Hersteller und Importeure
profitieren jedoch von einer zweimonatigen Übergangsregelung, so dass
der Konsument die Erhöhung spätestens ab 1. Dezember 2004 zu spüren
bekommen wird. Zusammen mit der Mehrwertsteuer kann mit jährlichen
Mehreinnahmen von 300 bis 350 Millionen Franken gerechnet werden.

Ebenfalls auf den 1. Oktober 2004 hat der Bundesrat die Steuer für
Zigarettenpapier von 1,2 auf 1,5 Rappen je Stück angehoben.
Steuerbanderolen für Zigarettenpapiere, die vor dem 1. Oktober 2004 von
der Zollverwaltung bezogen wurden, bleiben bis zum 31. Dezember 2004
gültig. Schliesslich hat der Bundesrat auf den 1. Oktober 2004 auch die
Steuersätze auf Schnitttabak um 10 Prozent erhöht.

Auskunft für Medienschaffende:
Andreas Kehrli, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 66 12

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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