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„Saucisson vaudois“ und „Saucisse aux choux vaudoise“ als GGA

„Saucisson vaudois“ und „Saucisse aux choux vaudoise“ als GGA
eingetragen

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat „Saucisson vaudois“ und
„Saucisse aux choux vaudoise“ in das Register der geschützten
geografischen Angaben (GGA) aufgenommen. Der Registrierung stand nach
dem Rückzug der Beschwerden, die gegen das Eintragungsgesuch (beim
Bundesgericht für „Saucisse aux choux vaudoise“ und bei der
Rekurskommission EVD für „Saucisson vaudois“) eingereicht wurden,
nichts mehr im Wege.

Die Konservierung von Schweinefleisch in Form roher oder geräucherter
Würste ist im Mittelland eine seit Langem gebräuchliche Praxis. Diese
Tradition floriert im Kanton Waadt mit seinen typischen und bekannten
Produkten wie „Saucisson vaudois“, kaltgeräucherter Schweinswurst und
„Saucisse aux choux vaudoise“, die fester Bestandteil des Waadtländer
Nationalgerichts „Papet vaudois“ ist. Beide eingetragenen Wurstwaren
werden innerhalb der Grenzen des Kantons Waadt aus Fleisch von in der
Schweiz gemästeten und geschlachteten Schweinen hergestellt.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben
lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und
Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.
Für das Register der Weinbezeichnungen sind die Kantone zuständig. Ist
ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend
definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein
detailliertes Pflichtenheft halten. Unabhängige und vom Bundesamt für
Messwesen und Akkreditierung zugelassene Kontrollstellen überwachen die
Einhaltung des Pflichtenhefts.

Das Bundesregister der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben
zählt gegenwärtig 17 Eintragungen: Abricotine (GUB), L'Etivaz (GUB),
Rheintaler Ribel (GUB), Bündnerfleisch (GGA), Eau-de-vie de poire du
Valais (GUB), Formaggio d'alpe ticinese (GUB), Gruyère (GUB), Tête de
Moine bzw. Fromage de Bellelay (GUB), Saucisse d'Ajoie (GGA), Saucisson
neuchâtelois (GGA), Sbrinz (GUB), Vacherin Mont-d'Or (GUB), Walliser
Trockenfleisch (GGA), Berner Alpkäse und Berner Hobelkäse (GUB),
Walliser Roggenbrot (GUB), Cardon épineux genevois (GUB) und Munder
Safran (GUB). Ausführliche Informationen über diese geschützten
Erzeugnisse finden sich auf dem Internet unter www.blw.admin.ch/aoc/f

BLW
 Sektion Information,
 Tel. 031 322 81 28.