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Pressemitteilung

Erfolgreicher Versuch mit Vote électronique auf Bundesebene

Erfolgreicher Ersteinsatz der elektronischen Stimmabgabe auf Bundesebene anlässlich der Volksabstimmung vom 26. September 2004: Insgesamt 21,8 Prozent der Stimmenden in den Genfer "Pilotgemeinden" (Anières, Cologny, Carouge und Meyrin) gaben ihre Stimme per Internet ab. Der Versuch verlief ohne jegliche Schwierigkeiten.

Premiere am letzten September-Wochenende: Zum ersten Mal ist die elektronische Stimmabgabe im Rahmen einer eidgenössischen Volksabstimmung zum Einsatz gelangt. Die Stimmberechtigen der Genfer Gemeinden Anières, Cologny, Carouge und Meyrin konnten ihre Stimme wahlweise konventionell (Urne oder per Post) oder elektronisch abgeben. Bei einer Stimmbeteiligung von 56,4 Prozent wurden 2723 Stimmen oder 21,8 Prozent aller Stimmen in den vier Pilotgemeinden per Internet abgegeben. 72,5 Prozent der Stimmen gingen per Post, 5,7 Prozent an der Urne ein. Das elektronische Abstimmungssystem, das vom Kanton Genf in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei entwickelt worden ist, funktionierte während der gesamten dreiwöchigen Pilotdauer einwandfrei.

Gemeinsam mit der Bundeskanzlei arbeitet die Staatskanzlei des Kantons Genf seit drei Jahren an einer Lösung für den Vote électronique im Westschweizer Kanton. Die bisher erfolgten elektronischen Gemeindeabstimmungen in Anières, Cologny, Carouge und Meyrin verliefen erfolgreich und wurden auch international beachtet. Eine aus Vertretern von Bund und Kantonen zusammengesetzte Begleitgruppe hat das Pilotprojekt von Anfang an evaluiert sowie den technischen und organisatorischen Aufbau des Systems analysiert. Experten hatten dem System eine den Bundesvorgaben entsprechende Sicherheit attestiert.

Der Bundesrat knüpfte die Bewilligung von Pilotversuchen mit Bundesvorlagen an die Bedingung, dass die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen gewährleistet sowie Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Im Rahmen des jetzigen Urnengangs wurde der Beweis dafür erbracht, dass sich diese Auflagen auch bei eidgenössischen Abstimmungen einhalten lassen.

Für den Bundesrat steht fest, dass die elektronische Stimmabgabe das bewährte System mit dem Abstimmen an der Urne sowie der brieflichen Stimmabgabe nicht konkurrenzieren, sondern ergänzen soll. Er will die Vorteile, die die elektronischen Kommunikationsmittel im Alltag bieten, auch für die Demokratie nutzbar machen.

Die erstmalige Anwendung der elektronischen Stimmabgabe auf Bundesebene stellt deshalb eine wichtige Etappe der bundesrätlichen Strategie dar. In weiteren Pilotversuchen, die im Kanton Genf sowie 2005 auch in den beiden anderen Pilotkantonen Neuenburg und Zürich geplant sind, soll die Machbarkeit der elektronischen Stimmabgabe für die Schweiz umfassend abgeklärt werden. Auf Wunsch der Eidgenössischen Räte werden diese Tests wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Die Ergebnisse werden Teil eines Evaluationsberichts des Bundesrats ans Parlament sein.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

Bern, 26. September 2004

Für Rückfragen:

Daniel Brändli, Bundeskanzlei, Projektleiter Vote électronique

Tel. 031 322 06 10 / daniel.braendli@bk.admin.ch

Hans-Urs Wili, Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte

Tel. 031 322 37 / 49 hans-urs.wili@bk.admin.ch

Robert Hensler, Staatskanzler, Kanton Genf

022 327 22 00 / robert.hensler@etat.ge.ch