Erfolgreicher Versuch mit Vote électronique auf
Bundesebene
Erfolgreicher Ersteinsatz der elektronischen Stimmabgabe auf
Bundesebene anlässlich der Volksabstimmung vom 26. September 2004: Insgesamt
21,8 Prozent der Stimmenden in den Genfer "Pilotgemeinden" (Anières, Cologny,
Carouge und Meyrin) gaben ihre Stimme per Internet ab. Der Versuch verlief ohne
jegliche Schwierigkeiten.
Premiere am letzten September-Wochenende:
Zum ersten Mal ist die elektronische Stimmabgabe im Rahmen einer eidgenössischen
Volksabstimmung zum Einsatz gelangt. Die Stimmberechtigen der Genfer Gemeinden
Anières, Cologny, Carouge und Meyrin konnten ihre Stimme wahlweise konventionell
(Urne oder per Post) oder elektronisch abgeben. Bei einer Stimmbeteiligung von
56,4 Prozent wurden 2723 Stimmen oder 21,8 Prozent aller Stimmen in den vier
Pilotgemeinden per Internet abgegeben. 72,5 Prozent der Stimmen gingen per Post,
5,7 Prozent an der Urne ein. Das elektronische Abstimmungssystem, das vom Kanton
Genf in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei entwickelt worden ist,
funktionierte während der gesamten dreiwöchigen Pilotdauer
einwandfrei.
Gemeinsam mit der Bundeskanzlei arbeitet die Staatskanzlei des Kantons Genf seit drei Jahren an einer Lösung für den Vote électronique im Westschweizer Kanton. Die bisher erfolgten elektronischen Gemeindeabstimmungen in Anières, Cologny, Carouge und Meyrin verliefen erfolgreich und wurden auch international beachtet. Eine aus Vertretern von Bund und Kantonen zusammengesetzte Begleitgruppe hat das Pilotprojekt von Anfang an evaluiert sowie den technischen und organisatorischen Aufbau des Systems analysiert. Experten hatten dem System eine den Bundesvorgaben entsprechende Sicherheit attestiert.
Der Bundesrat knüpfte die Bewilligung von
Pilotversuchen mit Bundesvorlagen an die Bedingung, dass die Kontrolle der
Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen
gewährleistet sowie Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Im Rahmen des
jetzigen Urnengangs wurde der Beweis dafür erbracht, dass sich diese Auflagen
auch bei eidgenössischen Abstimmungen einhalten
lassen.
Für den Bundesrat steht fest, dass die
elektronische Stimmabgabe das bewährte System mit dem Abstimmen an der Urne
sowie der brieflichen Stimmabgabe nicht konkurrenzieren, sondern ergänzen soll.
Er will die Vorteile, die die elektronischen Kommunikationsmittel im Alltag
bieten, auch für die Demokratie nutzbar machen.
Die erstmalige Anwendung der
elektronischen Stimmabgabe auf Bundesebene stellt deshalb eine wichtige Etappe
der bundesrätlichen Strategie dar. In weiteren Pilotversuchen, die im Kanton
Genf sowie 2005 auch in den beiden anderen Pilotkantonen Neuenburg und Zürich
geplant sind, soll die Machbarkeit der elektronischen Stimmabgabe für die
Schweiz umfassend abgeklärt werden. Auf Wunsch der Eidgenössischen Räte werden
diese Tests wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Die Ergebnisse werden
Teil eines Evaluationsberichts des Bundesrats ans Parlament
sein.
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation
Bern, 26. September
2004
Für
Rückfragen:
Daniel Brändli, Bundeskanzlei,
Projektleiter Vote électronique
Tel. 031 322 06 10 / daniel.braendli@bk.admin.ch
Hans-Urs Wili, Bundeskanzlei, Sektion
Politische Rechte
Tel. 031 322 37 / 49 hans-urs.wili@bk.admin.ch
Robert Hensler, Staatskanzler, Kanton
Genf
022 327 22 00 / robert.hensler@etat.ge.ch