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Sanierung der IV: Vernehmlassungsverfahren eröffnet

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 24. September 2004

Sanierung der IV: Vernehmlassungsverfahren eröffnet

Der Bundesrat schickt drei Vorlagen zur Sanierung und Konsolidierung der
Invalidenversicherung in die Vernehmlassung: 5. IV-Revision,
IV-Zusatzfinanzierung sowie Verfahrensstraffung in der IV. Damit trägt er
der prekären finanziellen Situation der IV Rechnung. Ziel der drei Vorlagen
ist es, Kosten einzudämmen und mit zusätzlichen Mitteln die Schulden
langfristig abzubauen.

In der IV besteht dringender Handlungsbedarf: Einerseits steigt die Zahl von
neuen IV-Rentenfällen konstant an, nicht zuletzt auch auf Grund einer
Zunahme an psychischen Erkrankungen, anderseits sind die IV-Rentner/innen
immer jünger, was eine entsprechend längere Rentenbezugsdauer bedeutet. Die
Beitragseinnahmen halten nicht Schritt mit den wachsenden Ausgaben. Als
Folge dieser Entwicklung steigt das Defizit der IV seit Jahren an. 2003
verzeichnete die IV ein Defizit von 1,5 Milliarden Franken und bis Ende 2004
ist mit einer Verschuldung von rund 6 Milliarden Franken zu rechnen.

Nachdem am 16. Mai 2004 die Vorlage zur Finanzierung der AHV/IV durch
Anhebung der Mehrwertsteuersätze abgelehnt worden war, erteilte der
Bundesrat dem Departement des Innern (EDI) den Auftrag, eine separate
Mehrwertsteuervorlage für 0,8 Prozentpunkte zugunsten der IV
(Zusatzfinanzierung) für den Herbst 2004 vorzubereiten und diese parallel
mit der Vorlage zur 5. IV-Revision in die Vernehmlassung zu schicken. Im
Juni dieses Jahres entschied der Bundesrat zudem, dass einige, ursprünglich
in der 5. IV-Revision vorgesehene, verfahrensrechtliche Massnahmen dringlich
umzusetzen seien. Diese werden nun als eigenständige dritte Vorlage
(Verfahrensstraffung) mit einem schnelleren Fahrplan ebenfalls in die
Vernehmlassung geschickt.

Drei Vorlagen, die sich ergänzen
Da sich die demografischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen geändert haben, müssen Änderungen eingeleitet werden. Mit
einer Reduktion der Zahl der Rentenbeziehenden alleine kann das finanzielle
Gleichgewicht noch nicht wieder hergestellt werden. Zusätzlich braucht es
mehr Einnahmen und Korrekturen im IV-Verfahren. Über jeden dieser drei
Punkte soll das Parlament separat beschliessen können. Die drei Vorlagen -
5. IV-Revision, IV-Verfahren und IV-Zusatzfinanzierung - werden deshalb
zeitgleich aber von einander unabhängig in die Vernehmlassung geschickt.
Übergeordnetes Ziel der drei Vorlagen ist die Reduktion der Zahl der
Neurenten um 10 Prozent und die Reduktion der Defizite der IV.

5. IV-Revision

Ziel der 5. IV-Revision ist es, die Zahl der Neurenten um 10 Prozent zu
reduzieren, die Praxis zu harmonisieren und mittels Sparmassnahmen einen
substanziellen Beitrag zur finanziellen Gesundung des Systems zu leisten,
indem die jährlichen Defizite der IV reduziert werden.

Mit einem Früherkennungssystem soll dafür gesorgt werden, dass betroffene
Personen ihren Arbeitsplatz möglichst nicht verlieren. Bei längerdauernder
aber nicht definitiver Arbeitsunfähigkeit sollen die Betroffenen mit
gezielten Integrationsmassnahmen möglichst früh wieder in den Arbeitsmarkt
integriert werden und die Integrationsanreize sollen verstärkt werden.

Auf der Einnahmeseite sieht die 5. IV-Revision eine Erhöhung der
Lohnbeiträge für die IV um ein Promille von heute 1,4 auf 1,5 Prozent vor.
Dies kompensiert die Entlastung der 2. Säule durch die
Integrationsmassnahmen und durch die angestrebte Senkung der Zahl der
Neurenten.

IV-Zusatzfinanzierung
Da die Massnahmen der 5. IV-Revision nicht reichen, den Schuldenberg
abzutragen, sollen zusätzliche Einnahmen mittels Erhöhung der Mehrwertsteuer
um 0,8 Prozentpunkte einen langfristigen Abbau der Schulden gewährleisten.
Dieser Weg der Zusatzfinanzierung steht für den Bundesrat im Vordergrund. Er
bringt aber auch eine Erhöhung des Lohnbeitragssatzes um 0,8 Prozentpunkte
in die Diskussion ein. Diese Anhebung würde zur Beitragserhöhung um 0,1
Prozentpunkt hinzukommen, welche die 5. IV-Revision als Kompensation der
Entlastung der 2. Säule vorsieht.

Verfahrensstraffung
Die Wiedereinführung des Vorbescheid-Verfahrens an Stelle des
Einspracheverfahrens ermöglicht es den IV-Stellen, mit der Person den
Entscheid zu besprechen und im Sinne der 5. IV-Revision schneller zu einem
Entscheid zu gelangen. Ein juristisches Verfahren auf der Stufe der
IV-Stellen wird somit zu Gunsten einer partizipativen Auseinandersetzung
zwischen den Parteien wieder eingeführt. Mit der Einführung einer moderaten
Kostenpflicht soll zudem die Anzahl der (ungenügend fundierten) Beschwerden
reduziert werden.

Vernehmlassungsfristen und weiterer Zeitplan
Für die beiden Vorlagen 5. IV-Revision und Zusatzfinanzierung gilt eine
Vernehmlassungsfrist von 3 Monaten (bis 31. Dezember 2004). Eine
Inkraftsetzung könnte frühestens auf 1. Juli 2006 oder 1. Januar 2007
erfolgen.

Für die Verfahrensstraffung ist eine Inkraftsetzung auf 1. Januar 2006
geplant. Die Vernehmlassungsfrist wurde auf fünf Wochen (bis 1. November
2004) festgelegt.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:                         Yves Rossier                         Tel.
031 322 46 40

                        Direktor

                        Bundesamt für Sozialversicherung

                        5. IV-Revision:

                        Daniela Foffa, Projektleiterin
Tel. 031 322 90 13

                        Geschäftsfeld Invalidenversicherung

                        Bundesamt für Sozialversicherung

                        Zusatzfinanzierung:

                        Valérie Werthmüller, Projektleiterin
Tel. 031 322 26 37

                        Geschäftsfeld Invalidenversicherung

                        Bundesamt für Sozialversicherung

                        Verfahrensstraffung:

                        Peter Beck, Bereichsleiter
Tel. 031 324 06 64

                        Geschäftsfeld Alter und Hinterlassene

                        Bundesamt für Sozialversicherung

Beilagen:                        Medienrohstoffe

                                                - 5. IV-Revision

                                                - Zusatzfinanzierung

                                                - Verfahrensstraffung

                        Vernehmlassungsvorlagen

                                                - 5. IV-Revision
(elektronische Version auf www.bsv.admin.ch)

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