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Zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2004


MEDIENMITTEILUNG

Zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2004

24. Sep 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute den zweiten Nachtrag zum
Voranschlag 2004 gutgeheissen, mit dem er dem Parlament 39
Zahlungskredite im Betrag von insgesamt 415 Millionen unterbreitet.
Ferner schlägt er dem Parlament zwei neue Verpflichtungskredite im
Betrag von insgesamt 9 Millionen, einen Zusatzkredit von 100 Millionen
sowie die Erhöhung des Globalbudgets für die Waldschäden vor. Zusammen
mit dem ersten Nachtrag führt dies zu Mehrausgaben von 643 Millionen
oder 1,3 Prozent der Gesamtausgaben.

Ein grosser Teil des beantragten Nachtrags entfällt auf die
Sozialversicherungen. Für die Bundesbeiträge zur Verbilligung der
Krankenkassenprämien zu Gunsten von einkommensschwachen Personen werden
zusätzliche 130 Millionen benötigt. Auch für die Bundesbeiträge an die
AHV- und IV-Ergänzungsleistungen (20 Mio) sowie an die
Arbeitslosenversicherung (16 Mio) sind zusätzliche Mittel erforderlich.

Im Bereich der Kommissionen, Abgaben und Spesen der Bundestresorerie
resultieren aus den am ursprünglichen Finanzierungsprogramm
vorgenommenen Anpassungen Mehrausgaben von 72 Millionen. Im Zuge von
Refinanzierungs- und Umrechnungsgeschäften wird das Emissionsvolumen auf
dem Kapitalmarkt den veranschlagten Betrag um ungefähr sechs Milliarden
übersteigen. Im Bereich der Verteidigung wird zur Erfüllung prioritärer
Verpflichtungen im Rahmen des Rüstungsprogramms ein Nachtragskredit von
insgesamt 48 Millionen anbegehrt, unter anderem mittels Übertragung
nicht genutzter Kredite.

Die übrigen wichtigen Begehren stammen aus folgenden Bereichen:
Ausfuhrbeiträge für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten (15 Mio),
Verluste aus Garantieverpflichtungen (13 Mio), Armee (12 Mio),
ökologische Direktzahlungen (11 Mio) und Immobilien (10 Mio).

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament schliesslich einen
Nachtragskredit von 3 Millionen sowie einen neuen Verpflichtungskredit
von 8 Millionen im Zusammenhang mit der Überlastung der
Produktionssysteme zur Herstellung des neuen Schweizer Passes. Mit
diesen zusätzlichen Mitteln, die dem Kauf zusätzlicher Fertigungslinien
und dem Ausbau der Technik und der Informatikinfrastruktur dienen,
dürfte der immer noch sehr hohen Nachfrage nach neuen Pässen genügt
werden können.

Auskunft für Medienschaffende:
Peter Saurer, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 09
Andreas Pfammatter, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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