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Neugestaltung des Finanzausgleichs: Vernehmlassung zu Ausfuehrungsgesetzen


MEDIENMITTEILUNG

Neugestaltung des Finanzausgleichs: Vernehmlassung zu Ausführungsgesetzen

24. Sep 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Ausführungsgesetzgebung
zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen
Bund und Kantonen (NFA) in die Vernehmlassung gegeben. Damit löst er
sein während der parlamentarischen Beratungen abgegebenes Versprechen
ein, die Entwürfe der zur NFA gehörenden Ausführungsgesetzgebung noch
vor der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung vorzulegen. Die
Vernehmlassung zur Ausführungsgesetzgebung dauert bis zum 15. Februar
2005. Sie steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Volk und Ständen
in der Volksabstimmung vom 28. November 2004.

Wenn die NFA am 28. November von Volk und Ständen angenommen wird, dann
sind in der Folge insgesamt gut 30 Bundesgesetze anzupassen. Da alle als
Teil einer kohärenten Föderalismusreform und rund die Hälfte davon als
gesetzgeberischer Ausfluss der vom Parlament verabschiedeten
Verfassungsnormen aufzufassen sind, werden sie in Form eines
referendumsfähigen Mantelerlasses zusammengefasst, dem "Bundesgesetz
über die Schaffung und die Änderung von Erlassen zur Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)".

Während in einzelnen Bereichen die Modifikationen nur punktueller Natur
sind, fallen sie in anderen Politikbereichen weit umfassender aus. So
wird auf dem Gebiet der heutigen kollektiven IV-Leistungen ein neues
Rahmengesetz des Bundes zur sozialen Integration Invalider unterbreitet.

Einige der Änderungen von Bundesgesetzen sind infolge der vom Parlament
am 3. Oktober 2003 verabschiedeten Verfassungsbestimmungen unabdingbar.
Weitere Gesetzesmodifikationen sind vorzunehmen, ohne dass die
Verfassung modifiziert werden musste (so z.B. auf dem Gebiet der
Fischereigesetzgebung oder der Forstwirtschaft). In diesen Fällen haben
im Rahmen der Verfassungsvorlage folgerichtig keine Beratungen im
Parlament stattgefunden.

Zeitpunkt der Vernehmlassungseröffnung

Der Bundesrat hat die Volksabstimmung zum NFA-Bundesbeschluss auf den
28. November 2004 festgelegt. Anlässlich der Beratungen im Parlament
hatte er festgehalten, dass er die Entwürfe der zur NFA gehörigen
Ausführungsgesetzgebung noch vor dem Abstimmungstermin vorlegen werde.
Mit der Veröffentlichung des Vernehmlassungsberichts zum jetzigen
Zeitpunkt wird dieses Versprechen eingehalten. Damit erhalten die
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Klarheit über die beabsichtigten
Modifikationen auf Gesetzesstufe und sind nicht genötigt, die Katze im
Sack zu kaufen.

Weiteres Vorgehen

Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Februar 2005. Nach deren
Auswertung und nach nochmaliger Anhörung der Kantone wird der Bundesrat
seine Vorschläge an das Parlament weiterleiten. Die parlamentarischen
Beratungen dürften in der 2. Jahreshälfte 2005 beginnen. Mit der
Inkraftsetzung der NFA ist nicht vor dem 1. Januar 2008 zu rechnen.

Auskunft für Medienschaffende:
Gerard Wettstein, Vertreter Bund, Tel 031 322 97 61
Walter Moser, Vertreter Kantone, Tel 031 322 38 24

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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