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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Medienmitteilung

Wolf soll künftig weniger streng geschützt sein

Heute ist der Wolf eine streng geschützte Tierart gemäss dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention). Der Bundesrat beantragt nun dem Ständigen Ausschuss der Konvention, die konfliktträchtige Tierart zurückzustufen in die Kategorie der geschützten Tierarten. Der Wolf würde den gleichen Schutz geniessen wie der Luchs. Die zuständigen Behörden hätten damit mehr Möglichkeiten, in Schadensituationen in einen Bestand einzugreifen.

Der Bundesrat will bessere Voraussetzungen schaffen für die Koexistenz von Wolf und Nutztieren im Berggebiet. An der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention (29. Nov. bis 3. Dez. 04 in Strassburg) stellt die Schweiz deshalb den Antrag, den Wolf von der Kategorie „streng geschützt“ in die Kategorie „geschützt“ zurückzustufen. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Wird der Antrag angenommen, hat der Wolf in der Schweiz den gleichen Status wie der Luchs. Der Bundesrat hofft, dass dadurch in den Berggebieten die Akzeptanz des Wolfes steigt, Nutztierhalter die von Bund und Kantonen angebotenen Herdenschutzmassnahmen vermehrt in Anspruch nehmen und das Risiko von illegalen Abschüssen sinkt.

Die Rückstufung des Wolfes entspricht einem parlamentarischen Auftrag: Der Nationalrat hatte 2003 bei der Beratung der Motion Maissen den Schutz des Wolfes zwar knapp beibehalten, gleichzeitig aber in einem Postulat der UREK-N den Bund aufgefordert, den Spielraum der Berner Konvention im Umgang mit dem Wolf zugunsten der betroffenen Bevölkerung auszunutzen. 

Rückstufung bringt einheitliche Verhältnisse in Europa

Als die Berner Konvention im Laufe der 1970er Jahre erarbeitet wurde, war der Wolf in vielen Ländern Europas bereits ausgestorben oder stand kurz davor. Deshalb wurde ihm grundsätzlich der Status einer streng geschützten Tierart verliehen. Weil aber 12 von 27 Ländern, in denen Wölfe vorkommen, bei der Unterzeichung der Konvention einen Vorbehalt angebracht hatten, ist der Wolf dort nur „geschützt“, statt „streng geschützt“. Eine generelle Rückstufung ermöglicht nun einen einheitlichen europäischen Schutzstatuts und gibt den 12 Ländern die Möglichkeit, ihre Vorbehalte zum Wolf zurückzuziehen.

Zudem haben sich bis heute die Bestände vielerorts erholt, und die Wölfe besiedeln neue Gebiete (z.B. Deutschland, Frankreich, Schweiz). Im Rahmen des im Jahr 2000 vom Europarat publizierten Aktionsplans für die Erhaltung der Wölfe in Europa wurden in 29 Ländern Wolfsvorkommen untersucht. Es zeigte sich: In 18 Ländern sind die Bestände stabil oder nehmen zu (inkl. Schweiz); in 7 Ländern sind sie stabil; in 2 Ländern sind sie stabil oder nehmen ab, und von 2 Ländern liegen keine Angaben vor. Der Aktionsplan erwähnt ausdrücklich, dass als Mittel für ein nachhaltiges Management des Wolfs auch gezielte Abschüsse eingesetzt werden können.

Bern, 24. September 2004

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Willy Geiger, Vizedirektor BUWAL, Tel. 079 687 11 67

Reinhard Schnidrig, BUWAL, Sektion Jagd und Wildtiere, Tel. 031 323 03 07

Internet:

Link auf das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden
Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (
Berner Konvention)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_455/index.html

Aktionsplan für die Erhaltung der Wölfe in Europa (in englisch) http://www.coe.int/t/e/Cultural%5FCo%2Doperation/Environment/Nature%5Fand%5Fbiological%5Fdiversity/Publications/SN113-E.pdf

Konzept Wolf des BUWAL: http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20040723/01106/index.html