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Verordnung über die Militärdienstpflicht der Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen sowie die Doppelbürger und Doppelbürgerinnen

3003 Bern, 24. September 2004

Medieninformation

Verordnung über die Militärdienstpflicht der Auslandschweizer und
Auslandschweizerinnen sowie die Doppelbürger und Doppelbürgerinnen

Der Bundesrat hat am Freitag die Verordnung über die Militärdienstpflicht
der Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen sowie die Doppelbürger und
Doppelbürgerinnen (VMAD) verabschiedet und auf den 1. Januar 2005 in Kraft
gesetzt.

Die Rekrutierung der Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen wird an die
neue Rekrutierung der Schweizer Armee, die über eine rein medizinische
Beurteilung hinaus geht, angepasst und findet in der Schweiz statt. Für die
Zulassung zur Rekrutierung werden ausreichende Kenntnisse einer
Landessprache verlangt. Dies sind die Hauptpunkte der neuen Verordnung.

Doppelbürger sind aufgrund der verfassungsmässigen Wehrpflicht
stellungspflichtig, sofern sie nicht bereits in einem anderen Staat, dessen
Bürgerrecht sie besitzen, ihre militärischen Pflichten erfüllen. Für
Doppelbürgerinnen ist die Meldung zum Militärdienst im Gegensatz zu
Doppelbürger freiwillig wie für alle Schweizer Bürgerinnen. Ebenso ist für
Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen der Militärdienst grundsätzlich
freiwillig.

Eine Einrückungspflicht für den Aktivdienst soll bei Auslandschweizern
einzig bei einem entsprechenden Bedarf der Armee bestehen. Nicht Aufgebotene
sollen sich jedoch freiwillig zum Dienst melden können. Auch hier
entscheidet der Bedarf der Armee über die Zulassung.

Die Verordnung ersetzt den Bundesratsbeschluss vom 17. November 1971 über
den Militärdienst der Auslandschweizer und der Doppelbürger sowie jene vom
9. Juni 1987 über das Einrücken der Auslandschweizer bei einer
Kriegsmobilmachung, welche aufgrund der erfolgten Armeereform in einigen
Punkten nicht mehr mit der Armeeorganisation und -doktrin übereinstimmen.
Die beiden bisherigen Erlasse werden in einem einzigen Erlass
zusammengefasst und wesentlich gestrafft.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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