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Von der Exportrisikogarantie zur Exportrisikoversicherung

Von der Exportrisikogarantie zur Exportrisikoversicherung

Der Bundesrat hat am 24. September 2004 Botschaft und Gesetz über die
Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) im Rahmen der Revision
der Exportrisikogarantie (ERG) verabschiedet. Die Hauptpunkte der
ERG-Revision sind die Einführung des privaten Käuferrisikos sowie die
Gründung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt.

Das neue Bundesgesetz zur Schweizerischen Exportrisikoversicherung
(SERV) soll das bestehende Bundesgesetz zur Exportrisikogarantie (ERG)
aus dem Jahre 1958 ersetzen. Mit der Schweizerischen
Exportrisikoversicherung sollen Schweizer Exporteure die Möglichkeit
erhalten, wie ihre ausländischen Konkurrenten, das private Käuferrisiko
zu decken. Der für die Schweizer Exportwirtschaft bestehende
Standortnachteil wird damit aufgehoben.

Im Rahmen der Totalrevision wird die heutige ERG auch neu organisiert.
Der bestehende unselbständige Fonds wird in eine selbständige
öffentlich-rechtliche Anstalt mit dem Namen Schweizerische
Exportrisikoversicherung umgewandelt. Die Aufgaben- und
Kompetenzverteilung zwischen Bund und SERV wird gemäss den
Erkenntnissen der modernen Verwaltungsführung ausgestaltet.

Ziel der neuen SERV bleibt die Sicherung von Arbeitsplätzen in der
Schweiz und die Förderung des Exports Schweizer Unternehmen. Diesen
wird mittels Versicherung der entsprechenden Risiken die Übernahme von
Auslandaufträgen erleichtert, bei denen auf Grund politisch und
wirtschaftlich unsicherer Verhältnisse eine Gefährdung des
Zahlungseingangs befürchtet werden muss und die am privaten Markt nicht
versicherbar sind.

Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website des seco abgerufen
werden:
http://www.seco.admin.ch/news/00404/index.html?langÞ

Beatrice Maser Mallor,
 Leiterin ERG / Exportfinanzierung,
 Staatssekretariat für Wirtschaft,
 Tel. 031 324 08 95