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Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Freiburg

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Freiburg

Der Bundesrat hat die Neufassung des Richtplans des Kantons Freiburg
genehmigt. Der aus dem Jahre 1987 stammende Plan wurde gesamthaft
überarbeitet. Mit der Genehmigung wird der Richtplan für Bund, Kantone und
Gemeinden verbindlich.

Der Richtplan stellt das Ergebnis eines langen und intensiven
Koordinationsprozesses innerhalb des Kantons dar, an welchem Gemeinden,
Regionen und kantonale Stellen beteiligt waren und die Bevölkerung mitwirken
konnte.

Mit dem Instrument soll eine ausgewogene räumliche Entwicklung des Kantons
ermöglicht werden, unter Berücksichtigung der verschiedenen Ansprüche an den
Lebens- und Wirtschaftsraum. Der Richtplan legt dabei die gewünschte
Siedlungsstruktur sowie die Kriterien zur Bemessung der Bauzonengrösse fest.
In Bezug auf den ländlichen und natürlichen Raum behandelt er wichtige
Themen wie die Erhaltung der Landwirtschaftsflächen, das Bauen ausserhalb
der Bauzonen, den Naturschutz oder den Schutz gegen Naturgefahren. Er
äussert sich ausserdem zu den verschiedenen Aspekten des Umweltschutzes.

Einzelne Elemente der kantonalen Planung sind noch in Erarbeitung: so
Aspekte des kantonalen Verkehrskonzepts, die Luftreinhaltung und die
Agglomerationsprogramme. Ebenfalls soll die Koordination von Projekten mit
erheblichen räumlichen Auswirkungen noch verbessert werden. Da eine
Zusammenstellung der Bauzonenflächen fehlt, kann hier die heutige Lage und
diejenige der Fruchtfolgeflächen noch nicht beurteilt werden. Ferner gehen
die kantonalen Raumplanungsprioritäten nicht deutlich genug aus dem Dokument
hervor.

Der Kanton hat sich verpflichtet, bis im Jahr 2007 eine Zusammenstellung der
Bauzonenflächen zu erstellen und Möglichkeiten einer besseren Koordination
der Projekte mit erheblichen räumlichen Auswirkungen zu prüfen. Mit einem
Raumplanungsbericht will er ausserdem über den Stand und die Entwicklung der
verschiedenen Bereiche und über die Prioritäten der kantonalen Raumplanung
informieren.

Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid auf den Prüfungsbericht des
Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE).

Bern, 24. 9. 2004
UVEK      Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Michel Matthey, Chef Sektion Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Bundesamt
für Raumentwicklung (ARE), Tel. 031 322 40 80

Rudolf Menzi, Stabsstelle Information, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE),
Tel. 031 322 40 55